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#1
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Wer wolllte das nicht schon immer für so einen Preis haben!
Die Originalverpackung eines iPhone 3G für nur schlappe EUR 322,00. Auch eine Art seinen Müll zu entsorgen... Hmm, ich hätte da noch ein paar Kartons. ![]()
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Das kann nicht wahr sein... ...äähh, meint ihr der zieht das komplett durch?
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#3
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Er hat es bereits durchgezogen... Auktion ist beendet.
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Zitat:
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#4
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Muss ja nicht Ende der Fahnenstange sein. Denke nicht das der Käufer es auf sich beruhen lässt wenn er eine leere Packung erhält.
Meint ihr das ist rechtlich einwandfrei? Von Verschleierung kann ja nicht die Rede sein, da er im Beschreibungstext darauf hinweist. |
#5
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Wenn er darauf hinweist, dass es nur der Karton ist, sehe ich da keine Probleme...
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MfG Amosh Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht. - Konrad Adenauer (1876 - 1967)
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#6
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Soweit ich weiss wird Ebay da dann einen Riegel vorschieben wenn sich der Käufer meldet. Gabs ja schon damals, ich erinnere mich an die geniale Grafikkarten Kiste... Nach solch bekannten Fällen meinte Ebay dann iwie das sie dem einen Riegel vorschieben wollen. Aber theoretisch ist alles korrekt, ich gratuliere dem Käufer zum Karton
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#7
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2 mal ovp und einmal ausgeschrieben...
Boah, wie Dumm ist die Welt auf der Ich lebe... Ich glaub ich mach das mal mit meiner Grafikkarte dann hab ich das Geld wieder drinnen. ![]() |