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#1
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Bisher dachte ich, es würde reichen, wenn man bei der Einkommenssteuererklärung die Kilometerangaben komplett ab dem 1. Kilometer beantragt.
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#2
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Nein, das Finanzamt streicht dir dann die ersten 20km raus...
Du kannst dann auch noch Widerspruch einlegen - aber ein zuvor eingelegter Widerspruch würde nichts nutzen - der Typ beim Finanzamt schaut ja nicht in jeder Steuererklärung ob ein solcher Widerspruch vorliegt.
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Zitat:
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