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#1
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Zitat:
Wer sich auf einem Forum registriert, erkennt automatisch auch die dazugehörigen Regeln an. Punkt 5 der Regeln bietet aus meiner Sicht aber auch schon einen ausreichenden Kontakt dar. Ich lass' mich aber gern korrigieren. ![]() |
#2
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Mit AGB (was solche Regeln wohl sind) kann man aber kein zwingendes Recht abbedingen.
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html - ist ganz gut zu lesen zum Einstieg (zwar wurden die Gesetze inzwischen vom TMG ersetzt, aber das meißte ist weiterhin entsprechend). Zitat:
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Geändert von FiX (12-06-2007 um 07:59 Uhr). |
#3
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Außerdem ist es seriöser. Wenn wir z.B. feste Links zu neuen Seiten setzen, dann wird immer zuerst ins Impressum geschaut und ohne gibt es auch keinen Link o.ä.
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#4
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Eine einfache kleine E-Mailadresse (wie in Punkt 5 der Regeln) reicht übrigens unter keinen Umständen. Zum Muss und Kann-Inhalt einer Anbieterkennzeichnung siehe TMG.
Vertrau uns ein bisschen Germane ^^ FiX ist angehender Jurist und ich bin Regierungsinspektor. Was Recht und Gesetz angeht, kennen wir uns daher je nach Rechtsgebiet zumindest ansatzweise ganz gut aus ![]() Letztendlich bleibts aber nur ein Tipp, da dies die hiesigen Admins unter sich ausmachen müssen. |
#5
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Eure Äusserungen habe ich jedenfalls mit grossem Interesse gelesen.
![]() Sehr gute Denkansätze beschäftigen jetzt zumindest meine vereinsamte graue Zelle. ^^ Man weiss ja nie, wofür mans braucht. ![]() |
#6
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wo mann auch noch nachschauen kann ist hir http://www.e-recht24.de/
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#7
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Da bin ich schon Dauergast.
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