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#1
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Ich halte Köhlers Entscheidung ebenfalls für richtig. Klar hat kein Bedauern geäußert und auch nichts zur Aufklärung der Fälle beigetragen. Es gibt keine Gründe die für eine Begnadigung sprechen.
Zusätzlich darf man die Begnadigung nicht als etwas wahrnehmen, auf das es ein Recht geben würde. Begnadigung ist streng genommen ein Unrecht, da es Urteile rechtsstaatlicher Institutionen aufhebt.
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Oh, isn't there someone else you can annoy? Friends? Family? Poisonous reptiles? - Manfred in Ice Age |
#2
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Wer um Begnadigung ansucht, muss seine Taten vollumfänglich bereuen, aufklären und Besserung geloben - und erst dann KANN man über eine Begnadigung diskutieren.
Alles andere wäre für mich nicht nachvollziehbar. |
#4
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ich finde es richtig und gerecht, dass dieser mensch nicht vorzeitig entlassen wurde. die freilassung eines Terroristen, wäre meiner Meinung nach, ein falsches signal bei der momentanen lage.
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Klickt Für die CnCForen Stadt: Einwohner, Industrie, Transportwesen, Sicherheit, Umweltschutz, Business Wie kann man aus dem Rahmen fallen, wenn man nie im Bilde war? |
#5
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Wer keine Reue zeigt, wer sich nie bei den Opfern Entschuldigt hat und wer sich offenbar selbst nach so vielen Jahren kein bischen geändert hat hat keine Begnadigung verdient...
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#6
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Schließe mich meinen beiden Vorrednern an.
Wäre ja noch schöner, unsereinem werden im Zuge der Terror-Bekämpfung die Rechner untersucht (wenn evtl. auch mit aktueller Pause ![]() ![]()
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Gruß AMD-Powered |
#7
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Ich bin ja der Meinung das die Haft so lange dauern sollte bis der Täter aus seinen Fehlern gelernt hat (ist das nicht sowieso der Sinn einer Gefängnisstrafe?
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