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Umfrageergebnis anzeigen: Darf man sich eine eigene Meinung zu dem Thema leisten? | |||
Ja, der Soldat hat Recht |
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15 | 28,30% |
Nein, der Soldat soll seine Befehle ausführen |
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27 | 50,94% |
Mir ist das doch Schnurzegal |
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3 | 5,66% |
Das ist Feigheit vor dem "Feind" |
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8 | 15,09% |
Teilnehmer: 53. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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#30
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Soooo, ich hab mir jetzt mal das Urteil das Germane gepostet hat angetan.
Also zunächst hoffe ich für unsere Bundeswehr, dass der Richter diese Entscheidung hauptsächlich auf der Grundlage getroffen hat, dass es bei diesem Urteil um den Irakkrieg und somit um die Unterstützung eines von unseren NATO-Partnern geführten Angriffskrieges handelt, der durch keine UN-Resolution gestützt wurde(wobei ich nicht glaube, das in der Polemik der UN je das aussprechen eines Angriffskrieges ist. Man wird schon was finden, das dort wo man hin will geschützt werden muss). Denn sollte der Richter sich wirklich nur auf die Gewissenskonflikte beziehen und die Darlegung in der Zusammenfassung(ja für die mehr als 300 Seiten hatte ich nur Zeit zum querlesen) seine Entscheidung hinreichend stützen, dass auch ein Verweigern eines von der UN unterstützen Befehls rechtfertigen, dann würde ich jedem Soldat in Zukunft dringend raten einen Rhetorikkurs zu besuchen. Denn wenn man dann gut und überzeugend Sprechen kann, dann ist die Bundeswehr keine Armee mehr sondern ein Diskussionclub. Dort steht unter anderem unter Punkt 4 b "...Für die grundrechtliche Anerkennung einer Gewissensentscheidung, deren Zustandekommen kognitive, affektive und sozio-psychische Komponenten beinhaltet, kommt es nicht darauf an, ob die Normbildung auf überwiegend rationalen oder eher gefühlsmäßigen Gründen beruht. ..." desweiteren lockert man das ganze noch weiter auf indem dort unter Punkt "...Dabei bezieht sich die rationale Nachvollziehbarkeit der Darlegung allein auf das „Ob", also auf die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins des Gewissensgebots und seiner Verhaltensursächlichkeit, nicht aber darauf, ob die Gewissensentscheidung selbst als „irrig", „falsch" oder „richtig" gewertet werden kann. ..." ![]() ![]() Also jeder Katholik könnte somit nach Vorbild dieses Herrn Pädagogen, zum einen jeden Befehl verweigern, eine Waffe abzufeuern, da dies zu dem Brechen des Gebots "Du sollst nicht töten!" führen könnte ![]() Ich gebe zu das wir dann mit Sicherheit eine friedliche Zukunft hätten, zu mindest solange unsere Nachbarn uns wohl gesonnen sind. Um zum Ende zu kommen, entweder fußt das Urteil darauf, dass es bei dem Urteil um den Irakkrieg ging, dann kann ich die Entscheidung durchaus nachvollziehen, kann aber bei diesem Fall nur vergleichend herangezogen werden, oder der Herr Pädagoge hat wirklich nur mal das umgesetzt, das anfürsich jeder könnte, doch der normale Menschenverstand einem sagt, hee ich bin hier teil einer Befehlskette und solange ich keine direkte Handlung gegen gewisse ethnische Grundsätze begehen soll, führe ich den Befehl aus. Nochmal ich empfinde die Gewissensklausel für äußerst wichtig, aber in diesem Fall erachte ich sie einfach als ausgenutzt um seine Meinung mehr Nachdruck zu verleihen. PS: Mal so ein Gedanken zum Thema Aufklärung: Eine gute Aufklärung kann auch als Schutz der Zivilbevölkerung angesehen werden, wobei mir nicht so ganz einleuchtet, wie ich die Miliz von Zivilisten unterscheiden kann, aber dafür habe ich auch nicht das wissen, ob die irgendne Uniform(bzw. Erkennungsmerkmal) haben oder ob es da nur um Waffenlager o.ä. geht.
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![]() _______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) Geändert von LordMordred (22-03-2007 um 10:14 Uhr). |