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  #1  
Alt 17-03-2006, 17:45
Benutzerbild von AMD-Powered
AMD-Powered AMD-Powered ist offline
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AMD-Powered ist...
OL Nick: AMDPowered ID 175
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Zitat:
Zitat von raptorsf
mir scheint, die Kunden in Deutschland sind nicht sehr mündig und deswegen gibt es so "kundenfreundliche" Klauseln
Ich würde dazu sagen ausgleichende Gerechtigkeit, wobei.....
da gehen wir jetzt mal besser nicht so drauf ein.

Zitat:
ich nehme meine Kunden immer sehr ernst und gehe davon aus, dass sie wissen was sie tun, deswegen würde ich sowas (als Verkäufer) nicht durchgehen lassen
Nur dir sollte auch bekannt sein, das viele Verkäufer absolut null Ahnung von dem haben was sie verkaufen, da sie vom Hersteller vorgefertigte Produkttexte bekommen, hier wird (gerade bei den nicht ganz so seriösen oder gar unseriösen) der Kunde nur mit unzureichenden oder sogar in Richtung absichtlicher Irreführung zum Kauf animiert. Du kaufst, im glauben gut und richtig Informiert worden zu sein das Produkt, bekommst es geschickt und es stellt sich heraus das das Teil der letzte Müll ist. Dann wärst Du auch froh, das der Kunde so "sehr mündig" ist.
Woher kommt es wohl, das z.B. gerade im Teleshoping viele der dort angebotenen Produkte nicht in die Schweiz verkauft werden?; und ich meine jetzt nicht solche Geräte wie Handys und die damit verbundenen Abzockverträgen.

Zitat:
PS: Wenn ich mir das Email von Juergen Wendler nochmals durchlese scheint mir, dass es EBay ähnlich wie ich sieht. Und die Gesetzeslage sieht wohl auch so aus...
Sie sagt nur "freundlich umschrieben aus" das denen das "schei.. egal" ist und sie sehr froh darüber sind gesetztlich keine Verpflichtung zu haben um sich in solchen Fällen für den Kunden einzusetzten zu müssen, denn dafür gibt es ja die Rechtsverdreher..... Entschuldigung ähhhhh: Anwälte.
__________________
Gruß AMD-Powered
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  #2  
Alt 17-03-2006, 18:52
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Zitat von AMD-Powered

Sie sagt nur "freundlich umschrieben aus" das denen das "schei.. egal" ist und sie sehr froh darüber sind gesetztlich keine Verpflichtung zu haben um sich in solchen Fällen für den Kunden einzusetzten zu müssen, denn dafür gibt es ja die Rechtsverdreher..... Entschuldigung ähhhhh: Anwälte.
eben!

danke
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  #3  
Alt 17-03-2006, 19:44
Benutzerbild von ahitsawin
ahitsawin ahitsawin ist offline
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ahm...
ok erster zu klärender punkt den ich jetzt nicht weiss:
gilt sofortkauf bei Ebay als auktion - falls ja gibt es im fernabsatzgesetz sonderregelungen, allerdings ists ja keine auktion sondern direkt angebot, daher würde ich es mal nicht als auktion definieren (ist auch besser für dich )

mit dem annehmen des angebotes auf ebay und dem überweisen des betrags hast du sein angebot akzeptiert und einen kaufvertrag abgeschlossen - formulierungen wie "ich storniere die bestellung" sind also fehl am platze, du hast bereits bezahlt und der verkäufer ist nun verpflichtet zu liefern.
Es ist in dem fall egal ob du 1min, 1h oder 14 tage nach überweisung schreibst dass du den kaufvertrag gemäß fernabsatzgesetz widerrufen möchtest, der verkäufer hätte den auftrag vor versand zwar abbrechen können, muss aber nicht, es gibt beispielsweise warenwirtschaftssysteme bei denen alles die edv regelt und sowas automatisch macht, mit 17.000 aufträgen in 2 jahren wird er sicherlich etwas ähnliches haben, es kann also theoretisch sein dass er den auftrag einfach nicht mehr abbrechen kann sondern erst nach versand eine retoure veranlassen kann, kann genauso sein er hat feierabend/urlaub/kann es warum auch immer nicht bearbeiten.
wie gesagt ist egal ob das bei ihm der fall ist oder nicht, rein rechtlich kannst du ihm nicht vorwerfen die ware versandt zu haben obwohl du nach zahlung bereits widerrufen hast.

um jetzt also mal aufs wesentliche zurückzukommen
du kannst innerhalb von 14 tagen nach belehrung den kaufvertrag ohne probleme widerrufen, das hast du bereits getan, und im fernabsatzgesetz steht dass sofern die ware per päckchen/paket gekommen ist, der kunde sie selbst zurücksenden muss (frei!), und bei einem warenwert von unter 40€ es dem verkäufer gestattet ist die versandkosten vom erstattungsbetrag einzubehalten.
das heisst in deinem fall ist die gesetzeslage klar:
widerrufst du den kaufvertrag, MUSST du die webcam per post frei zurückschicken, und der verkäufer muss dir den warenwert abzüglich seiner versandkosten, also 21,90 - 5,90 = 16€ erstatten.

machst du mit dem verkäufer eine bessere regelung für dich aus geschieht das rein aus kulanz - er ist nicht dazu verpflichtet dir 26,90€ + deinen versand zu erstatten
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