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#1
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@boinkboss:
Wird das eigene Fahrzeug an der Ausfahrt vom Grundstück gehindert, kann der Halter die Lipozei rufen und das Fahrzeug abschleppen lassen. Das gilt aber nicht bei der Einfahrt ins Grundstück. Mit anderen Worten: Wenn dein Fahrzeug in deiner Garage steht und jemand parkt davor darfst du ihn durch die Pozilei abschleppen lassen. Willst du aber rein und kannst nicht funktioniert das nicht. So viel zu der Rechtslage ![]()
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Zitat:
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#2
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so, die Woche ist um, verrat uns mal, was du denn gemacht hast?
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![]() vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
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#3
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Achja... ich hätte den kerl heute morgen gut gebrauchen können...
Bei meiner Firma ist eine Nachbarfirma die alte paletten recycelt abgebrannt... wie sowas brennt auch bei niesel kann man sich ja vorstellen. Aber ein Feuerwehrwagen hat sich so hingestellt das er bei uns ein bischen in der einfahrt steht ![]() Hätte man auch verkleben sollen ![]() Der Geldtransporterfahrer musste manöverieren damit er überhaupt da rauskahm ![]() Ich bin gespannt was die Feuerwehrleute dann gemacht hätten ![]() |
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#4
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und was ist nun draus geworden?
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