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#1
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Da muss ich mal den Mietvertrag raussuchen.
Danke Junker für die §§ ![]() |
#2
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Ich hab grad über das BGB ne Prüfung abgelegt. Insbesondere Kauf- und Mietverträge.
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#3
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Ich hab mich schon gewundert woher DAS Wissen plötzlich auftaucht
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#4
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Aber bevor du mit den § vor deinem Vermieter rumwedelst versuche es auf dem normalen Weg zu regeln. Meistens ist der Weg in das BGB damit verbunden, dass mit mal Anwälte hinzugezogen werden, es mit mal sehr teuer wird, noch mehr Stress da ist.
![]() Zudem hab ich nur grob die § hier wiedergegeben und diesen Fall nicht anhand der § beurteilt. Die AGB sind eben wichtig. Also der Mietvertrag mit dem Kleingedruckten. Ich bin eher auf rechtliche Fragen ab Beginn der Planungsphase eines Baus bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist getrimmt. Geändert von Junker (01-02-2006 um 15:31 Uhr). |
#5
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Und ich habe gedacht ich kann ihn auf cncforen/Junker verweisen
![]() ![]() Ich versuchte es bereits etliche male auf normalem Wege. Ich habe schon vor meinem ersten Post hier im Topic schon etliche Brife geschrieben und mehrere Telefonate geführt die nichits gebracht haben. Ich hab die Faxen dicke. Das wird jetzt auf andere sicher wirkungsvollere Weise geregelt. |