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#1
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Nein, die nehmen den ganzen PC mit.
Das weiß ich, weil an einer Uni, wo ich war, mal ein Student bösen, bösen Kinderporno im Hauptrechenzentrum angesehen hat, dann hat ihn der Nachbar aufgefordert, das abzuschalten, der hat sich geweigert, dann ist der Nachbar zur Telefonzelle gegangen und hat die Polizei angerufen. Die hat ihn hopps genommen und den Netzwerk-Computer MIT BILDSCHIRM mitgenommen. ![]() Huahahahahaha! Der gehörte der Uni...kann man froh sein, daß sie nicht die Server auch mitgenommen haben...die waren ja auch Tatwerkzeuge! ![]() So, die Uni hat das Ding nach Monaten zurückgekriegt, aber wenn es dem Täter gehört, kann es auch als Tatwerkzeug zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. ![]() |
#2
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Das mit dem Durchsuchungsbefehl ist sowieso Blödsinn. Glaubt nicht alles, was euch die Hollywood-Krimis auftischen. In Deutschland kann die Polizei eine Beschlagnahmung von möglichem Beweismaterial auch ohne Durchsuchungsbefehl durchführen, wenn die Gefahr besteht, dass der Verdächtige die Beweismittel vernichten würde, was ja bei PC-Daten durchaus gegeben ist. Von daher können die morgen früh vor der Tür stehen und den PC abholen. Ist rechtlich alles kein Problem.
Und das hat mir ein Polizist erzählt; der dürfte doch etwas einblick in die Materie haben.
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ΑΓΕΩΜΕΤΡΗΤΟΣ ΜΗΔΕΙΣ ΕΙΟΙΤΩ. BERGE BRAUCHEN KEINE MENSCHEN!
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#3
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wenn die polizei bei wem drogen findet, zB bei einer normalen fahrzeugkontrolle, können die auch in dessen bude und legen das nachher, sollte es zu einer beschwerde kommen, als gefahr in verzug aus weil der täter die illegalen substanzen, die er ggfs zu hause rumliegen hat, längst vernichtet haben könnte, ehe es zu einem durchsuchungsbefehl kommt....die beamten haben da ne menge spielraum...in dem fall mit den downloads isses ja quasi das gleiche, weil die gefahr der vernichtung der beweise, in diesem fall die illegal runtergeladenen dateien, auch besteht.
wenn ich falsch liege lass ich mich gerne berichtigen, aber ich glaube so läuft der hase ![]() |
#4
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Nee, das ist vollkommen korrekt
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Zitat:
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#5
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ich bin sicherlich kein grosser freund von polizei und co aber bei sowas finde ich es vollkommen richtig das sie so durchgreifen.
will auch nicht sagen das ich noch nie was gesaugt hab aber wenn sie mir sowas schreiben würden,würde ich es anstandslos bezahlen ohne murren. weiss auch nicht was es hier zu diskutieren gibt was die polizei darf und was nicht es ist diebstahl und sowas muss bestraft werden finde ich vollkommen richtig... 200€ bezahlen und danke sagen |
#6
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Ich weiss nicht, ob es Diebstahl ist... rein technisch gesehen ist ja kein Verlust entstanden. Die CDs/DVDs sind ja alle noch vorhanden.
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I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON! |
#7
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da er eine Raubkopie hat würde ich scho sagen das es Diebstahl ist.
der hersteller bekam keinen cent für sein spiel wo spieledesigner usw monate/jahre lang dran gearbeitet haben.... für mich isses diebstahl (raub) und betrug auch noch |
#8
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Zitat:
Geändert von Earthman (21-01-2006 um 17:17 Uhr). |
#9
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naja diebstahl... ist halt verstoss gegens urheberrecht
und ih weiss dass sie den ganzen pc mitnehmen, aber mit welcher begründung denn bitte? an sich brauchen sie nur die hd >_< |
#10
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Zitat:
Ergo Nimm den ganzen Rechner und du hast am wenigsten arbeit und den schnellsten Zugriff auf die Daten.
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Gruß AMD-Powered |