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#17
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Man wird wohl kaum von einer strafrechtlichen Anklage bei Privatbenutzern hören, weil das strafausmaß viel zu gering ist. Da wird sicherlich in Form einer Anklage nur gehandelt, wenn die geschädigte Seite eine Schadensersatzklage anstrebt, oder wenn das gewerbsmäßig betrieben worden ist.
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