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#1
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Es spielt doch keine Rolle, ob man das Spiel herunterladen darf oder nicht!
Es geht darum, dass man es nicht verbreiten darf. Das soll Sven laut der Abmahnung unterlassen.
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#2
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ganz aktuell aus dem Tages-Anzeiger online von heute:
"Strafanzeigen gegen Musikpiraten Der Verband der Schweizerischen Musikwirtschaft (IFPI) geht mit Strafanzeigen gegen private Musikpiraten vor. Eine aussergerichtliche Lösung sei nicht möglich, teilte der Verband mit. Die Musikwirtschaft wollte ursprünglich im Rahmen der Aktion «Game Over» allen privaten Raubkopierern eine aussergerichtliche Lösung ohne Strafanzeige anbieten. Die im Internet aufgespürten Musikpiraten hätten sich verpflichten müssen, alle illegalen Musikdateien zu löschen sowie Kosten- und Schadenersatz bis zu 9000 Franken zu bezahlen. Bedauerlicherweise komme eine solche Lösung aber nicht zu Stande, schreibt die IFPI. Die Internetprovider würden aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben nicht an die Raubkopierer weiterleiten. Deshalb hat die IFPI bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeigen gegen private Benutzer so genannter Musik-Tauschbörsen im Internet eingereicht. Im Strafrechtsfall seien die Provider nämlich dazu verpflichtet, den Behörden die Identität bekannt zu geben. Strafanzeigen gegen weitere Raubkopierer sind laut IFPI in Vorbereitung. Zudem würden laufend neue Beweise gegen private Raubkopierer sichergestellt. (mu/ap)" auf den ersten Blick tönt ja auch das wieder abschreckend, aber der wichtigste Satz ist meiner Meinung nach "Die Internetprovider würden aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben nicht an die Raubkopierer weiterleiten." D.h. das ganze funktioniert wieder nicht. Und solange Du das Original hast kannst Du es runterladen und Sicherheitskopien machen - da wird dir kein Hersteller einen Strick darausdrehen, davon bin ich überzeugt. Lasst Euch doch nicht immer Angst machen - ich arbeite bei einem der grössten Softwarehersteller der Welt ![]() |
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#3
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Du musst aber davon ausgehen, das die Gesetzeslage in Deutschland (und darum gehts hier) vermutlich eine andere ist als in der Schweiz, daher hilft es hier wenig, wenn du hier Artikel über die Schweiz postest - Ganz im Gegenteil, es verwirrt nur zusätzlich
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#4
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ok, ich wette um ein (original
) PC-Game nach Wunsch, dass ein kleiner Raubkopierer auch in Deutschland keinen Euro Strafe bezahlen muss, wenn er so ein Schreiben erhält. Er muss einfach die Nerven behalten und alles abstreiten - evt. noch das Original nachkaufen und gut ist.Wer hält dagegen und kann mir das Gegenteil beweisen? ![]() |
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#5
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Naja ich werde nochmal mit meiner Schwester reden die vllt da mehr rausfinden kann in der Kanzlei. Ansonsten hab ich mich schon drauf eingestellt zu zahlen
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#6
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Zitat:
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#7
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wenn man bei emule nicht sharen will kann man einfach die gezogenen dateienn aus dem ordner raus kopieren dann kann auch keiner was ziehen
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#8
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Zitat:
das macht mir ja Mut :S Muss mir unbedingt eine neue Festplatte kaufen!!!PS: @sylver123: das geht nicht in jedenfall, weiter muss ich da auch nciht drauf eingehn. IST JA ILLEGAL....... |
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#9
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Zitat:
Wichtig bei solchen Sachen sind die Details, und wie schon mehrmals gesagt ist das ganze natürlich schnell vorbei, wenn man die Nerven verliert und alles bezahlt und unterschreibt was einem vorgelegt wird.Ich halte weiterhin meine Wette und warte auf den Gegenbeweis (den deiner war leider keiner Agent Lie )PS Itaytanx: Du kannst ja Shareware oder allgemein Sachen zur Verfügung stellen für Uploads auf denen es keine Copyrights gibt - z.B. Fotos von Dir oder die Menükarte deines Lieblingsitalieners ![]() Geändert von raptorsf (20-01-2006 um 12:31 Uhr). |
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#10
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Solange du das nicht attraktiver gestaltest, wird wohl keiner drauf eingehen, was ist schon so ein popliges Spiel, wenn man dafür zehntausende Euros blechen oder in den Kanst marschieren darf?
![]() Am besten du bietest an, alle eventuellen Kosten auf deine Kappe zu nehmen. Da es ja angeblich keine geben wird, gehst du überhaupt kein Risiko ein!
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Also sowelche Politiker sollte man ihr Amt abnehmen! |
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#11
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Zitat:
abgesehen davon würde ich denen auch nicht den ganzen pc mitgeben, dauert doch monate bis man den wieder hat (wenn überhaupt), festplatte reicht jawohl >_< |
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#12
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Nein, die nehmen den ganzen PC mit.
Das weiß ich, weil an einer Uni, wo ich war, mal ein Student bösen, bösen Kinderporno im Hauptrechenzentrum angesehen hat, dann hat ihn der Nachbar aufgefordert, das abzuschalten, der hat sich geweigert, dann ist der Nachbar zur Telefonzelle gegangen und hat die Polizei angerufen. Die hat ihn hopps genommen und den Netzwerk-Computer MIT BILDSCHIRM mitgenommen. Huahahahahaha! Der gehörte der Uni...kann man froh sein, daß sie nicht die Server auch mitgenommen haben...die waren ja auch Tatwerkzeuge! So, die Uni hat das Ding nach Monaten zurückgekriegt, aber wenn es dem Täter gehört, kann es auch als Tatwerkzeug zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. ![]() |