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  #1  
Alt 18-01-2006, 08:43
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Col. Burton

 
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Ich würds nicht bezahlen und sagen das ich es nicht habe. Sollen sie doch mal beweisen das Du es benutzt bzw installiert hattest. Ich glaube kaum das die damit durchkommen, auch wenn es wie Sven sagt rechtens ist...
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  #2  
Alt 18-01-2006, 10:44
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wahrscheinlich kommt gleich die GSG9 oder ein sonstiges Ueberfallkommando

In meinem Leben habe ich langsam gelernt, dass nie alles so heiss gegessen wird wie es gekocht wird - und nochmals, wisst ihr mit absoluter Sicherheit von Leuten die letztinstantslich auf Schadenersatz oder gar Gefängnis verklagt wurden? Ich kenne keinen!

Natürlich braucht es vielleicht etwas starke Nerven, aber ich würde (solange ich mir keiner wirklichen Schuld bewusst bin) kein Geld bezahlen. Und vor allem nichts unterschreiben.

Ihr müsst Euch mal in die Lage dieser Firmen versetzen - es lohnt sich für die sicherlich irgend einen bösen Brief an Euch zu schreiben und zu drohen - vielleicht sogar noch einen zweiten. Aber einen Prozess wegen 200 Euro? Das wird keine vernünftige Firma durchziehen. Die Beweislast liegt beim Ankläger - und die ist in der ganzen online-Welt nicht gerade klar und einfach. Und wie schon gesagt ist das ganze nicht verhältnismässig - jeder vernünftige Richter würde eine Klage auf 200 Euro eh abweisen - auch wenn sie das ganze auf 2000 Euro irgendwie "hochpimpen".
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Geändert von raptorsf (18-01-2006 um 10:47 Uhr).
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  #3  
Alt 18-01-2006, 10:49
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Nee, die schicken als nächstes einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Direkt danach kommt der Gerichtsvollzieher. Bis es so weit ist, kostet der Spaß dann mindestens 500 statt 200€.
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Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #4  
Alt 18-01-2006, 10:52
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aber der Gerichtsvollzieher kann auch nur vorbeikommen und irgendwas pfänden wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt.

Solange Du alles abstreittest und es kein endgültiges Urteil gibt können sie dir gar nichts antun (egal ob wir von 100, 200 oder 100'000 Euro sprechen) - so ist es zumindest in der Schweiz. Kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland gross anders läuft.
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  #5  
Alt 18-01-2006, 11:05
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Meine Herren, es gibt doch Präzedenzen. Es haben bereits viele gezahlt, die Rechtslage ist eindeutig und jedes Gericht wird einem Vollstreckungsbescheid zustimmen.

Er muss zahlen, so einfach ist das. Macht er es jetzt nicht werden die Kosten erheblich steigen....
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Zitat:
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  #6  
Alt 18-01-2006, 11:33
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Richtig!

Nichts gegen die unterschiedlichen Nationalitäten, aber es gilt andere Länder - andere Gesetzte.

Wenn ich mich recht entsinne ist es z.B. in Östereich so, das ein Endverbraucher z.B. die erworbene original Software selbst nach einer Installation wieder zu seinem Händler zurückbringen kann und sein Geld zurück bekommt, in Deutschland ist dies schon seit Jahren nicht mehr zulässig. Wie es in der Schweiz ist weis ich nicht, lasse mich aber gern unterrichten.
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Gruß AMD-Powered
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  #7  
Alt 18-01-2006, 11:51
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ok, ich kann nur für die Schweiz sprechen.

Und hier ist es zur Zeit so, dass der Download NICHT illegal ist - der Upload (also die Verbreitung) schon (das sagen die Juristen und das Gesetz, jedoch die Industrie sieht es anders, ist aber in dem Fall natürlich nicht relevant). Wenn jetzt aber eine Firma ihren Schaden bzw. die Forderung gegenüber einem "Uploader" geltend machen will, muss er dies natürlich vor Gericht beweisen können (ausser natürlich der "Uploader" zahlt vorher die angedrohte Strafe...). Aber wie soll eine Firma den wirklich entstandnen Schaden beziffern? Im besten Fall (wenn es um eine Computergame geht) kann er vielleicht 100 Franken oder im Extremfall 1000 Franken geltend machen - aber kein Gericht in der Schweiz nimmt eine Klage entgegen mit einem Wert von unter 8000 Franken.

Das ganze ist also ein Sturm im Wasserglas - anders sieht es natürlich aus wenn dies eine Firma tut oder sich jemand da was dazuverdient (dies gewerblich macht). Aber davon sprechen wir hier ja nicht.
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  #8  
Alt 18-01-2006, 22:56
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Zitat von raptorsf
Ihr müsst Euch mal in die Lage dieser Firmen versetzen - es lohnt sich für die sicherlich irgend einen bösen Brief an Euch zu schreiben und zu drohen - vielleicht sogar noch einen zweiten. Aber einen Prozess wegen 200 Euro? Das wird keine vernünftige Firma durchziehen. Die Beweislast liegt beim Ankläger - und die ist in der ganzen online-Welt nicht gerade klar und einfach. Und wie schon gesagt ist das ganze nicht verhältnismässig - jeder vernünftige Richter würde eine Klage auf 200 Euro eh abweisen - auch wenn sie das ganze auf 2000 Euro irgendwie "hochpimpen".
Das macht ja die Spielefirma nicht selbst. Die haben eine Anwaltskanzlei oder eine Firma dieser Art damit beauftragt. Und die machen den ganzen Tag nichts anderes als solche Leute zu verklagen. Also würde ich nicht darauf wetten das die das einstellen.

Wenn die glauben sie könnten es mit irgendwelchen Providerdaten beweisen, dann wären die sicher auch bereit damit vor Gericht zu gehen. Und auch bei einem Streitwert von 200,- kann das für Dich dann unter Umständen teuer werden wenn Du vor Gericht verlierst.
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  #9  
Alt 18-01-2006, 23:08
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Nur mal so als Beispiel.
Erinnert sich jemand an den Hackversuch eine Boardusers?
Damals habe ich Strafanzeige gegen unbekannt erstattet und der Polizei Auszüge unserer Serverlogs übergeben.

Der Täter wurde problemlos ermittelt und das Verfahren zunächst eingeleitet.
Das es dann wieder eingestellt wurde weil der Typ ansonsten ein unbeschriebenes Blatt ist tut hier nichts zur Sache.

Was ich damit sagen will ist, daß solche Providerdaten - wie sie die Polizei dann ja wohl auch in dem Fall herangezogen hat - durchaus beweiskräftig sind.

Zum eigentlichen Ding:
Erstmal neigen die Schweizer ja dazu ihr Land immer mit anderen zu vergleichen und ihre Dinge so auszulegen als würden sie überall gelten....
Ist aber nicht so!

Zudem ist Musik eine vollkommen andere Kiste als ein Computerspiel.
Da gelten, zwar nicht vollkommen aber dennoch, andere Regeln als beim eigentlichen Urheberschutz.
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Zitat:
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Geändert von Sven (18-01-2006 um 23:10 Uhr).
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