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#1
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also... ich meine 200€ für ein Spiel das ist richtig teuer... dafür kannste dir öhhh *rechne*
4 Vollversionen kaufen ![]() |
#2
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der Punkt ist: wer über die normalen Tauschbörsen illegale Soft shared, der läd sie auch automatisch hoch und genau DAS ist das Problem... nicht der DL sondern der Upload... die Verbreitung... und SO kriegen sie alle ^^
und vor allem: Bei game wie Earth etc. ist durch die Anwendung von Cracks auch für einen Dau ersichtlich, dass sein tun illegal ist ![]() also: 200€ zahlen und drei Kreuzzeichen machen, dass keine Hausdurchsuchung kam ![]() |
#3
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Hausdurchsuchung: lol Gersi! :-D
Ich würds nicht bezahlen und sagen das ich es nicht habe. Sollen sie doch mal beweisen das Du es benutzt bzw installiert hattest. Ich glaube kaum das die damit durchkommen, auch wenn es wie Sven sagt rechtens ist... |
#4
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wahrscheinlich kommt gleich die GSG9 oder ein sonstiges Ueberfallkommando
![]() In meinem Leben habe ich langsam gelernt, dass nie alles so heiss gegessen wird wie es gekocht wird - und nochmals, wisst ihr mit absoluter Sicherheit von Leuten die letztinstantslich auf Schadenersatz oder gar Gefängnis verklagt wurden? Ich kenne keinen! Natürlich braucht es vielleicht etwas starke Nerven, aber ich würde (solange ich mir keiner wirklichen Schuld bewusst bin) kein Geld bezahlen. Und vor allem nichts unterschreiben. Ihr müsst Euch mal in die Lage dieser Firmen versetzen - es lohnt sich für die sicherlich irgend einen bösen Brief an Euch zu schreiben und zu drohen - vielleicht sogar noch einen zweiten. Aber einen Prozess wegen 200 Euro? Das wird keine vernünftige Firma durchziehen. Die Beweislast liegt beim Ankläger - und die ist in der ganzen online-Welt nicht gerade klar und einfach. Und wie schon gesagt ist das ganze nicht verhältnismässig - jeder vernünftige Richter würde eine Klage auf 200 Euro eh abweisen - auch wenn sie das ganze auf 2000 Euro irgendwie "hochpimpen". ![]() Geändert von raptorsf (18-01-2006 um 10:47 Uhr). |
#5
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Nee, die schicken als nächstes einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Direkt danach kommt der Gerichtsvollzieher. Bis es so weit ist, kostet der Spaß dann mindestens 500 statt 200€.
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Zitat:
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#6
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aber der Gerichtsvollzieher kann auch nur vorbeikommen und irgendwas pfänden wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt.
Solange Du alles abstreittest und es kein endgültiges Urteil gibt können sie dir gar nichts antun (egal ob wir von 100, 200 oder 100'000 Euro sprechen) - so ist es zumindest in der Schweiz. Kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland gross anders läuft. |
#7
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Meine Herren, es gibt doch Präzedenzen.
![]() Er muss zahlen, so einfach ist das. Macht er es jetzt nicht werden die Kosten erheblich steigen....
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Zitat:
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#8
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Zitat:
Wenn die glauben sie könnten es mit irgendwelchen Providerdaten beweisen, dann wären die sicher auch bereit damit vor Gericht zu gehen. Und auch bei einem Streitwert von 200,- kann das für Dich dann unter Umständen teuer werden wenn Du vor Gericht verlierst. |
#9
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Nur mal so als Beispiel.
Erinnert sich jemand an den Hackversuch eine Boardusers? Damals habe ich Strafanzeige gegen unbekannt erstattet und der Polizei Auszüge unserer Serverlogs übergeben. Der Täter wurde problemlos ermittelt und das Verfahren zunächst eingeleitet. Das es dann wieder eingestellt wurde weil der Typ ansonsten ein unbeschriebenes Blatt ist tut hier nichts zur Sache. Was ich damit sagen will ist, daß solche Providerdaten - wie sie die Polizei dann ja wohl auch in dem Fall herangezogen hat - durchaus beweiskräftig sind. Zum eigentlichen Ding: Erstmal neigen die Schweizer ja dazu ihr Land immer mit anderen zu vergleichen und ihre Dinge so auszulegen als würden sie überall gelten.... Ist aber nicht so! ![]() ![]() Zudem ist Musik eine vollkommen andere Kiste als ein Computerspiel. Da gelten, zwar nicht vollkommen aber dennoch, andere Regeln als beim eigentlichen Urheberschutz.
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Zitat:
Geändert von Sven (18-01-2006 um 23:10 Uhr). |