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  #1  
Alt 09-01-2006, 11:13
Benutzerbild von Comet
Comet Comet ist offline
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soweit ich weis ist eine beziehung nicht strafbar ( ), wenns dann intimer wird und sie unter 16 ist würd ich aber die finger weg lassen, wies bei 16 und 17 ist weis ich aber nicht

aber das alter des älteren ist eigentlich egal, ab 18 ist man eh voll belangbar das ändert sich auch im alter nicht mehr würde sagen grundsätzlich ist der ältere verantwortlich dafür das der/die jüngere nicht zu schaden kommt.
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  #2  
Alt 09-01-2006, 11:31
Benutzerbild von raptorsf
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es gibt da gesetztliche Alterslimiten (zumindest in der Schweiz, ich denke in Deutschland ist es gleich oder zumindest ähnlich).

Sind beide => 16 kein Problem.
Ist eine Person 14 oder 15 und die andere Person nur maximal 4 Jahre älter passiert auch nichts (würde ich mich aber nochmals genauer erkundigen, könnte auch nur 2 oder 3 Jahre sein).

Das gilt natürlich immer nur für "normalen" Sex wenn beide einverstanden sein. Bei homosexuellen Kontakten müssen (sofern ich mich richtig erinnere) beide mind. 18 sein.

Wenn Du jedoch 100 % sicher sein willst musst du den genauen Gesetzestext nachlesen - dank google etc. findet man den sicherlich sogar im Netz
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  #3  
Alt 09-01-2006, 11:52
Benutzerbild von Nemo
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"§ 182 des Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der Erwachsene dabei eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Außerdem sind sexuelle Handlungen eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Geld dazu gebracht wurde."

So, da siehst dus, ab 14 ist in Ordnung, aber ab 16 kannst du im Zweifelsfall keine Probleme kriegen.
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  #4  
Alt 09-01-2006, 23:59
Benutzerbild von iCe
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Bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kann sowieso nichts passieren. Bei nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kriegste ärger soweit ich weiss.
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  #5  
Alt 10-01-2006, 00:36
Benutzerbild von ahitsawin
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Zitat:
Zitat von Bigclac
Bei nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kriegste ärger soweit ich weiss.
Sowas nennt man wohl Vergewaltigung und dafür gibts keine Altergrenzen oder was seh ich grad falsch? >_<

Zitat:
Zitat von Bigclac
Bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kann sowieso nichts passieren.
Wenn sich die jüngere Partei nicht beschwert ja, ansonsten wirst dus schwer haben als zB 21jähriger gegen ne 14jährige vor gericht zu bestehen (btw beweis mal dass es einvernehmlich war )
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  #6  
Alt 10-01-2006, 01:58
Benutzerbild von Nemo
Nemo Nemo ist offline
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Ich glaube in solchen Fällen sind es oft die Eltern die sich beschweren, und behaupten ihr Kind sei ausgenutzt worden... und es ist halt ziemlich schwer zu beweisen das man nicht "die fehlende Fähigkeits zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt hat " egal was das Mädchen sagt, zumal das ja nicht so genau definiert ist.
__________________

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  #7  
Alt 10-01-2006, 09:31
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
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OL Nick: Germane45
Juristen sind sich ja bekanntlich bei diesem Thema auch nicht immer einig.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=27483
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  #8  
Alt 10-01-2006, 14:54
Benutzerbild von Bossi
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Zitat:
Zitat von Nemo
Ich glaube in solchen Fällen sind es oft die Eltern die sich beschweren, und behaupten ihr Kind sei ausgenutzt worden... und es ist halt ziemlich schwer zu beweisen das man nicht "die fehlende Fähigkeits zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt hat " egal was das Mädchen sagt, zumal das ja nicht so genau definiert ist.
Hio

Es gibt allerdings Fälle, da wurde ine Pers. und Geistiges Reifezeugnis erstellt!
Psycho Doc´s Analysieren und erstellen auf grund dieser dann jenes Zeugnis!

Es gibt mit sicherheit 14/15 Jährige die um einiges weiter mit ihrer Sexualität sind als andere!
Wie du allerdings richtig erwähnt hast, liegt es so wie so in den meisten Fällen bei den Eltern , die jene Sexuelle Beziehung zu r Anzeige bringen.

In der heutigen Normvorstellung unserer Gesellschaft ist es nicht mehr ganz so extrem mit dem allgem. Problem des Altersunterschiedes....es war schon mal um einiges schlimmer!

Manches mal ist ein Altersunterschied garnicht so schlecht denn: Auf alten Bike´s lernt man das Fahren!

in diesem sinne³:
__________________


Muchas Maracas



Geändert von Bossi (10-01-2006 um 14:57 Uhr).
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