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  #1  
Alt 28-12-2005, 18:40
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Betriebskostenabrechnung!

Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?

Ich wohne seit 1.10.2004 bei einer Privatperson in einem Haus zur Miete, wo noch 2 andere Mietparteien und der Vermieter selbst wohnt. Heute bekam ich die erste Betriebskostenabrechng und staunte nicht schlecht, was da alles zu bezahlen sein soll:
-Wasser- und Kanalgebühren
-Abwasser
-Wartung Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Strom Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Niederschlagswasser?
-Müllabfuhr
-Treppenlichtstrom
-KabelTV? (würde ich mich selbst biller anmelden)
-Haftpflichversicherung? (bin selbst ausreichend versichert)
-Grundsteuer? (was geht mich seine Grunsteuer für das Haus an? ich zahle Miete)
-Warmwasseraufbereitung
-Heizkosten


Die Punkte ,die ich mit einem Fragezeichen versehen habe, sehe ich nicht ein, zu bezahlen! Ich bitte hiermit um Hilfe , von Usern, die sich mit Mietrecht ein wenig auskennen! Danke im vorraus für eure Bemühungen, mir zu helfen!


Gruß Marco!
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Zitat:
Zitat von Zockergod Beitrag anzeigen
also bei mir haben sich schon öfter leute beschwert darüber, dass ich früh angegriffen hab, aber ich denk mir dann immer auch wenn wir ein 1std no rush game zocken gibt es auch einen einlauf nur mit dem unterschied, dass ich bei der andern variante 57min spare.
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  #2  
Alt 28-12-2005, 19:35
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du hast ja sicherlich einen Mietvertrag. Dort sollten alle Punkt drinstehen, für welche Du zu bezahlen hast. Wenn dann irgend was drauf ist, was da nicht erwähnt wurde, musst Du es schlicht auch nicht zahlen, da es kein Bestandteil des Vertrages ist.

Auch muss dir der Vermieter auf Wunsche Einsicht geben, wie die Detailrechnungen für ihn aussehen - dies muss er belegen können, ansonsten darf er auch hier Dir keine Kosten aufhalsen.

Das sind meine Mieterfahrungen in der Schweiz - vielleicht sieht es aber in Deutschland anders aus?!?
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  #3  
Alt 28-12-2005, 20:20
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ich würde von Beschädigungen etc Fotos machen, festhalten wann und was da mal repariert worden sein soll (falls das nicht ausreichend ist), mietvertrag etc und zum mieterschutzbund und das da gleich übergeben, die können dir dann ja sagen um wieviel % du miete kürzen darfst etc.

Ob dieses Sperrkonto von rap rechtlich so ok ist bezweifel ich, das kann ich auch als mietkürzung von 100% auslegen und du gerätst in zahlungsverzug weil der vermieter ja überhaupt kein geld mehr bekommt, würd ich nicht machen.
Ausserdem zahlst du ja dann insgesamt auch 100% der Miete, da hast ja auch nix von, Wenn ich aufgrund von Schäden die Miete kürze brauch man doch die Kürzung auch bei Behebung nicht nachzahlen oder?
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  #4  
Alt 29-12-2005, 06:07
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Zitat:
Zitat von aD4rkB0rg
Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?
-Wartung Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Strom Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
Das siehst du falsch, es sind umlegbare Kosten, wenn das Haus nicht direkt an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist. Beides darf anteilig auf die Mieter umgelegt und abgerechnet werden.

Zitat:
-Niederschlagswasser?
Auch Oberflächenwasser genannt muß von dir anteilig getragen werden.

Zitat:
-KabelTV? (würde ich mich selbst biller anmelden)
Dein Vermieter hat das alleinige Recht zu bestimmen mit wem er den Kabelanschlußvertrag schliesst, du kannst und darfst nicht einfach einen anderen aussuchen. Vorschlag: Wenn möglich mit dem Vermieter/in diesbezüglich sprechen und ihn/sie darau hinweisen das es günstigere Anbieter gibt. Es kann aber auch gut sein das dein Vermieter noch einen langen Vertrag mit dem jetzigen Anbieter hat. Alternativ eine Umstellung auf eine Sat-Anlage.
Zitat:
-Haftpflichversicherung? (bin selbst ausreichend versichert)
Ist ja schön und gut das du ausreichend versichert bist, aber deine Haftpflicht kommt nicht für Unfälle, etc. auf welche z.B. im Treppenhaus passieren könnten. Darf somit auch umgelegt werden.
Zitat:
-Grundsteuer? (was geht mich seine Grunsteuer für das Haus an? ich zahle Miete)
Ich glaube dir fehlen noch ein paar Grundlagen über Miete. Oder? Schau mal hier nach.
Deine zu zahlende Miete wird daher auch in die Warm- und Kaltmiete unterschieden, die Kaltmiete geht ganz und nur zum Vermieter, er tilgt und investiert davon z.B. Darlehen, Baukosten, Instandhaltung, Wertsteigerungen usw. ein mehr oder weniger großer Teil bleibt für ihn selbst.

Fazit: Alle oben aufgeführten Posten sind von dir anteilig zu zahlen.
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Gruß AMD-Powered
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  #5  
Alt 29-12-2005, 10:05
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Bisher habe ich in einer Werkswohnung meiner Firma zur Miete gewohnt! Da gabs nur ein Festpreis! Sogar Strom war drinn! [45qm für 225€] Andere Nebenkosten gabs nie!
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Zitat:
Zitat von Zockergod Beitrag anzeigen
also bei mir haben sich schon öfter leute beschwert darüber, dass ich früh angegriffen hab, aber ich denk mir dann immer auch wenn wir ein 1std no rush game zocken gibt es auch einen einlauf nur mit dem unterschied, dass ich bei der andern variante 57min spare.
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  #6  
Alt 29-12-2005, 10:19
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Ist ja kein Problem, aber das Umlegen der Nebenkosten ist fast immer Standard, Außnahmen wie eine Werkswohnung oder Sonderregelungen sind sehr selten.

Aber sei froh das in deiner Nebenkostenabrechnung (welche das normale darstellt) nicht noch andere Positionen drin sind, welche je nach Gegebenheiten auch auf den/die Mieter/in umgelegt werden dürften.

Hast du auch zum Gegenrechnen alle Duplikate der Original Rechnungen bekommen?
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  #7  
Alt 29-12-2005, 13:30
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Ich werde auf die Duplikate der Originalrechnungen bestehen! Danke für die Infos!
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  #8  
Alt 02-01-2006, 23:55
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Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag unterschrieben....da sollte alles ziemlich genau stehen...ev. solltest du das klein gedruckte lesen.
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  #9  
Alt 04-01-2006, 01:11
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Zitat von Bigclac
Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag unterschrieben....da sollte alles ziemlich genau stehen...ev. solltest du das klein gedruckte lesen.
Das sogenannte Kleingedruckte ist schon seit einigen Jahren in Mietverträgen gesetzlich untersagt, aber mit dem Rest hast du Recht.

Unter der Position Kaltmiete stehen bei einem Standard-Mietvertrag, die Nebenkosten, (in einer Untergruppe zum ausstreichen, von nicht zutreffenden Kosten) darunter.


@aD4rkB0rg: Ich gehe mal davon aus das du nicht in dem Ton, wie es hier rüber kommt darauf bestehst, es geht auch freundlicher.
Natürlich ist es dein Recht, besser gesagt dem Vermieter seine Pflicht unaufgefordert, diese mit der Nebenkostenabrechung bereitzustellen, aber falls er es "vergessen haben sollte oder unvollständig" bereit gestellt hat, einfach freundlich danach fragen. Vermieter sind auch nur Menschen wie du und ich, denen auch mal ein Fehler passieren kann, da ich nicht davon ausgehe das du einen der "schwarzen Schafe" erwischt hast.
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