|
|
|
#1
|
||||
|
||||
|
jo, wobei da würd ich sowieso eher net einsteigen, is mir bisl eng ich
glaub da bekomm ich platzangst^^ |
|
#2
|
||||
|
||||
|
sodale, ich steh im moment vor nem kleinen problem bezüglich bundeswehr:
Also, ich bin letzten oktober mit t2 gemustert worden (hab ich hier ja auch schon geschrieben) und naja... ich befinde mich im moment noch auf ausbildungssuche weil ich dieses jahr mein abschluss mache. Ich erwarte gegen ende juli antworten von meinen letzten beiden stellen wo ich noch ne chance hab (war beim vorstellungsgespräch) aber ich glaub irgendwie nich dass ich da genommen werde.... Naja also als alternative würde ich dann gerne das studieren anfangen (hab mich auch schon angemeldet etc.) Das problem ist jetz fürs studium kann man seine einberufung ja leider nicht zurückstellen ( ) Ich möchte aber auf gar keinen fall zur bundeswehr sondern lieber zivi machen, hab aber noch nicht verweigert. Jetz stell ich mir die frage ob ich verweigern soll oder drauf hoffen soll, dass ich einfach nix hör vom kreiswehrersatzamt und mein studium anfangen kann. Auserdem frag ich mich ob ich überhaupt noch ne stelle für september/oktober bekomme. Oder kann man sich da auch eine vom Kreiswehrersatzamt zuweisen lassen? |
|
#3
|
||||
|
||||
|
mir gehts ähnlich, wurd auch mit t2 gemustert und würd wenn überhaupt lieber zivi machen, hab das aber (noch) net gesagt.
bin im mom auch noch am pokern, weil ich lieber studieren würde, hab nix von denen gehört bislang. problem is, wenn man jetzt verweigert wird die frage kommen warum man des net gleich gesagt hat... |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Verweigern kann und darf man, wann immer man will. Es gibt dafür keinen wirklich 100%-igen Termin. Solltest Du verweigern wollen, mach es schnell, sonst hast Du vielleicht noch das Glück und musst doch einrücken, Deine Verweigerung läuft aber noch und ist vor allem noch nicht anerkannt... das hiesse dann, dass Du dennoch hin musst, bis sie anerkannt ist und Du somit entlassen wirst.
Zivi-Stellen kann man sich nicht zuweisen lassen, um die muss man sich als suchender selbst kümmern. Lediglich eine Vorgabe bekommt man, in der formuliert wird, bis wann man eine Stelle haben muss. Mein Tipp: Karitative Einrichtungen haben zu 99,9% immer Zivi-Stellen. (Alias: Essen auf Rädern... sprich nicht der örtliche Pizzaservice... oder Fahrdienste oder Altersheime oder Krankenhäuser oder betreute Wohneinrichtungen oder oder oder.. selbst der Rettungsdienst hat Zivistellen, allerdings nur für Krankentransportfahrten.) Mit ner Musterung T2 würde ich übrigens lieber nicht so dolle pokern... der Schuss kann schnell nach hinten losgehen... Mein Dad hat letzte Woche noch 35 Kurzfristige gezogen... weil Ausfälle da waren. Sowat kann verdammt schnell gehen ![]() Oder die andere Alternative: Sacht mal Eure PK und wir suchen Euch ne nette Stelle... so bei der Marine oder so... oder bei den Panzergrennies in Stetten am Kalten Markt... *fiesgrins*
__________________
Zitat:
|
|
#5
|
||||
|
||||
|
Zitat:
)Naja gut, ich werd halt jetz schonmal auf jedenfall anfangen meinen antrag zu tippseln und fallses nix mit ausbildung wird verweigern und dann hoffen dasses mit zivistelle klappt im sept./okt. Zitat:
(würd mich mal interessieren was dann da drauf sagen ) |
|
#6
|
||||
|
||||
|
ich glaub dann bekommst was zu hören und die sagen: "gibts nich", das is
ja kein triftiger grund nich zum bund zu gehen^^ |
|
#7
|
||||
|
||||
|
so, ich hab mal wieder ne frage ^^ also: ich bin zur zeit ja noch im zivildienst
ich hätte dieses jahr auch schon studieren anfangen können wenn ich ned einberufen worden wäre (hab eine studienplatzzusage bekommen). Naja, jetz isses aber ja so, dass ab nächsten jahr in bayern studiengebühren eingeführt werden (wenn ich richtig informiert bin 500 € pro semester) und das würde für mich ja bedeuten dass ich wegen meinem zivildienst unterm strich 1000€ mehr für mein komplettes studium zahlen muss. (könnte ja zur einführung der gebühren schon im 3. semester sein)Jetz hab ich mich gefragt ob ich mich nich irgendwie für 2 semester von den studiengebühren befreien lassen kann bzw. die kosten dafür zurückfordern kann, weil ich ansonsten ja gleich doppelt durch den zivildienst gestraft bin (also erst ein jahr später studium anfangen und 1000 € mehr zahlen weil ich für den staat arbeiten musste) Meint ihr da besteht evtl. ne chance dass ich das durchsetzen kann? und wenn ja, an wen müsste ich mich da wenden? an die schule? an das zivildienstamt? an meine dienststelle? oder gibts da evtl. schon eine sonderregelung? |