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  #1  
Alt 24-03-2005, 16:41
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@ Naos

Ich kann jetzt nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen.
Gelesen habe ich aber auch mal hier irgendwo im Netz mal so eine Kostentabelle.

Ich weiss nur nicht mehr wo das war, sonst hätte ich diese Dir hier verlinkt.
Solche Tabellen gibt es aber.


@ raptorsf

Wenn ich mich im Recht fühle, zieh ich jedes Ding voll durch.
Egal was das Kostet.
Gut, ich bin ja auch versichert.

Geändert von Germane45 (24-03-2005 um 16:44 Uhr).
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  #2  
Alt 24-03-2005, 16:46
Naos Naos ist offline
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Du bist versichert. Das ist es eben.

@Raptor: Übertreiben hin- oder her. Es sind halt schon aus 90€ über 200€ geworden. Es stellt sich für mich eben die Frage wenn ich jetzt Einsrpuch erhebe, ob dann noch mal 100€ Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen werden, noch mal Zinsen fällig sind, etc.... Verstehst?
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  #3  
Alt 24-03-2005, 16:49
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Sprich erst mal mit dem Gericht.
Wenn Du die Sache doch angehst und verlierst, kommen zu den 90€ auch noch wohl 5% Zinsen für das Jahr dazu.

ich gehe mal davon aus, das Du ein Auto hast.
Erweitere doch einfach bei Gelegenheit den Versicherungsschutz, und Dir passiert das in Zukunft nicht mehr.

Geändert von Germane45 (24-03-2005 um 16:51 Uhr).
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  #4  
Alt 24-03-2005, 16:55
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Ich war mal Reschtschutzversichert. Ich hab das gecancelt da es imens teuer war und sich im Endeffekt nicht gerechnet hat. Jetzt wär ich natürlich froh...

...was zahlst du denn für deine Rechtschutz?

PS: Weitere Antworten von mir können etwas andauern, da ich jetzt in Wochenende starte und wohl erst morgen oder übermorgen Abend zuhause ankomme. FROHE OSTERN und dicke Eier^^ euch allen und vor allem denen die hier immer so moutiviert helfen. Ist immer wieder eine feine Sache mit euch Gruß Naos
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  #5  
Alt 24-03-2005, 17:09
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Zitat:
Zitat von Naos

...was zahlst du denn für deine Rechtschutz?
Sind 90 €.
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  #6  
Alt 25-03-2005, 13:31
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Lass dich ja nicht unterkriegen. Du hast den Brief, wie du sagst, und sicherlich auch irgendeinen Beleg für deine Kündigung, die natürlich den AGBs entsprochen haben muss, und Kontoauszüge, die belegen, dass du während deiner Kundschaft alles ordnungsgemäß gezahlt hast. Was wollen die dann von dir haben? Die habn bestimmt ein internes Problem, dass die eine Abteilung nicht mitbekommen hat, dass Rechnung XY von einer anderen als nichtig erklärt worden ist, und daraufhin den normalen Rechtsweg gegangen ist. Oder, was ich nicht glaube, sie denken sich, schreiben wir einfach mal ne Rechnung und ziehen das durch, irgendwann zahlt der schon. Aber sowas sollte Arcor nicht nötig haben. Und egal - in beiden Fällen gewinnst du eh. Stell nur sicher, dass du dich absolut korrekt verhalten hast und das möglichst auch nachweisen kannst.
__________________
Nicht versuchen. Tun, tun. Oder nicht tun. Es gibt kein Versuchen. Yoda

Best of CnCF - Heute:

Zitat:
Original geschrieben von Der_Mosch
Und noch was: Der Nächste, der hier rumflamet, kriegt von mir persönlich eine mit Kabeljau gefüllte Ananas in den Rektalbereich geschoben. Die Blätter zuerst. Und ich reib sie komplett mit Jod ein.
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  #7  
Alt 25-03-2005, 16:02
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gersultan gersultan ist offline
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Kurz und Knapp:

Jeder Hinz und Kunz kann dir eine "gerichtliche Mahnung" schicken. Das Gericht (Amtsgericht Hagen) prüft NICHT ob der Anspruch rechtskräftig ist oder überhaupt rechtens ist!!

Also Naos: Du schnappst dir das beigefügte "Widerspruch"s-Schreiben, füllst das aus und schleunigst damit zum Gericht. Versäumst du diese Frist, ist die Forderung gegen dich rechtsgültig, egal was vorher war!!.

Nach deinem Widerspruch geht vom Amtsgericht an den Gläubiger ein Schreiben, worin dein Widerspruch inkl. Begründung aufgeführt ist. Wenn der Gläubiger noch immer der Meinung ist, dass du zahlen musst, muss er Klage erheben. Der Gläubiger muss dann die Gerichtskosten im Voraus bezahlen. Was er natürlich nicht macht, wenn ihn die Klage unsinnig erscheint . Nach Klageerhebung stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung (Anwalt etc.).

Also Naos: Locker machen, Widerspruch ausfüllen und ab zum Amtsgericht (entweder persönlich beim nächsten oder per Einschreiben mit Rückschein). Ostern geniessen

Achja: ARCOR wird mit dem ganzen schon lange nichts mehr zu tun haben. Offene Forderungen werden en masse an Inkasso-Unternehmen verkauft. Nicht ohne Grund steht in solchen Schreiben, dass die Zahlungen an die Inkasso-Büros geleistet werden sollen und nicht an den ursprünglichen Gläubiger
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