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#1
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mal von der theorie ausgehend - wenn auf der lans auch u16 sind wären auch fsk16 spiele net erlaubt, also sämtliche cs versionen, c&c generäle usw
ausserdem wäre es ihnen gar nicht erlaubt auf der lan zu übernachten usw, jugendschutzgesetze^^ |
#2
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@Centerbul, ich bin ja 17 und werd im Oktober 18. Wie soll die einverständniss Erklärung aussehen ?
So ca : "Hiermit erkläre ich, die Mutter, der Gesetzliche Vertretter, Vorname Name von Tajno Name das ich die volle Verantwortung an die Organisatoren der am 1.4 - 3.4 Lan übertrage." Dann noch die Unterschrift und so, is das korrekt so in etwa ? €dit : @ Ahits, isses nicht so das ab 16 die Empfehlung ? Und ab 18 isses dann richtig verboten ? Zumindest in der Schweiz (meines wissen nachs) war es die Empfehlung... Geändert von Swizzy (03-03-2005 um 19:41 Uhr). |
#3
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ich stell die tage ein vordruck auf die hp. den überarbeite ich gerade etwas.
könnt ihr dann ausdrucken und einfach ausfüllen.
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![]() ... BoinK !!! |
#4
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gilt der genauso für <16-Jährige?
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#5
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Zitat:
für dich besteht leider keine möglichkeit an derlan teilzunehmen, so leid es mir tut @ center .. der spruch mit der hand is gut den solltest du dir als banner auf der lan aufhängen mein pc is aber erst 2 wochen alt.. darf ich den den wenigstens mitnehmen? ![]() ![]()
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#6
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Wie ist das nun mit der Reservierung? übers Forum diesmal? Etwas umständlich oder? Soll ich denn hier einfach sagen welche Reihe? Denn das Login auf der Seite is weg.
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#7
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Geht anscheinend auch über ICQ
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#8
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Zitat:
also wenn in deutschland ein spiel erst ab 18 jahren freigegeben ist, darf es nicht nur nicht an u18 verkauft/abgegeben werden, sondern man darf ausserdem keine werbung dafür machen, weder tv-spot, plakate, aufsteller usw, u18 darf das spiel/inhalte nicht zugänglich gemacht werden n spiel fsk16 ist ab 16, jugendliche die jünger sind dürfen es eigentlich auch nicht käuflich erwerben, kontrolliert aber zu 90% niemand denkih btw in der einverständniserklärung muss ausdrücklich stehen, dass es sich um eine "vollmacht" handelt, des wort muss also so vorkommen ![]() den lanorgas wird damit die vollmacht über die aufsichtspflicht für das wochenende von den eltern bestätigt, das heisst was auch immer ein orga im sinne der aufsichtspflicht sagt muss gemacht werden, zB wann es zeit fürs bett ist ![]() Geändert von ahitsawin (03-03-2005 um 19:50 Uhr). |
#9
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pah dan sag ich dem orga er kanns ja versuchen mich ins bett zu bekommen ^^
hm ich glaub ich lass vater mutter und schwester unter schreiben, sicher is sicher ![]() |
#10
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dann sagt der orga ok, kannst nach haus fahren
![]() denn ruft er deine eltern an die dich dann abholen könn^^ |
#11
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tja das prob wird aber sein, er bekommt es mit einer mies gelaunten mutter zu tun die es nicht mag so spät abends auto zu fahren, kurzum wird sie nicht kommen
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#12
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tja, für diesen fall hab ich ne nummer, die jungs haben immer nen zimmer frei grins.
wenns schon so anfängt, dann kann ich die lan auch gleich ab 18 machen und dann haben wir weniger probleme und solche unnötigen diskussionen haben sich direkt erledigt. also überlegt euch, ob ihr *in die hand, die euch füttert, reinbeißen wollt* und keine angst, das mit deiner mutter is kein problem. da bin ich geimpft ![]()
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