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#1
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Per ICQ wurde mir geraten, auf mein Recht auf Ersatz zu bestehen. Das sehe ich auch so, allerdings nicht der Händler. Ich war heute noch einmal persönlich vor Ort. Der Verkäufer konnte natürlich nichts machen, da der Chef nicht da ist (wie sollte es anders sein). Außerdem wurde vehement abgelehnt, irgend einen adäquaten Ersatz sofort zu leisten. Die 9200 habe ich abgelehnt, damit ich keine Rechtsansprüche verliere.
Was ich nun tun werde ist folgendes: Ich rufe solange an bis ich an den Geschäftsführer komme und werde ihm die Situation nochmals darlegen und ihm eine Frist bis zum 20.Dezember setzen. Wenn bis zu diesem Datum kein Ersatz in Form einer Radeon 9700 Pro (hochwertigere sind natürlich auch ok) oder einer Bargeldzahlung von mindestens 189€ (Der dortige Preis für eine Radeon 9800 non-pro) erfolgt werde ich eine Strafanzeige wegen Unterschlagung einreichen. Am 20. Dezember währen 41 Tage seit Einreichung der defekten Karte vergangen. Selbst wenn der Händler noch keinen Ersatz vom Hersteller bekommen hat, sehe ich ihn in der Pflicht die Garantie zu erfüllen. Zumal heute auch wieder gesagt wurde, sie würden sicher noch eine Karte bekommen. Wenn dem so ist, können sie mir ja eine geben. Sie bekommen ja schließlich noch eine. An dieser Stelle möchte ich natürlich auch ausdrücklich davon abraten bei Caretta einzukaufen, da es offensichtlich ist wie skrupellos mit den Kunden umgegangen wird. Am schärfsten war, dass der Verkäufer heute sogar noch anzweifelte, ob die Karte nicht doch durch meine Schuld kaputt gegangen sei. Wie ich jedoch nachweisen sollte, dass ich nichts falsches getan habe, wusste er auch nicht. Das sollte dann ein Gutachter feststellen. Richtig, dafür müsste ich aber erstmal die Karte wiederbekommen und das kann ja anscheinend dauern......
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Oh, isn't there someone else you can annoy? Friends? Family? Poisonous reptiles? - Manfred in Ice Age Geändert von RedBasti (11-12-2004 um 16:21 Uhr). |
#2
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Ich war vor ein paar Tagen bei Expert, da lief es genau so ab.
Der Verkäufer sagte zwar, dass ich Garantie hab, aber die kann ich ned geltend machen. Es handelte sich um eine Logitech MX 310. |
#3
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Der Verkäufer muss imho die Garantie leisten und kann diese auch nicht direkt an den Hersteller abwälzen. Ich versuche mich mal übers WE schlau zu machen, welche Paragraphen wirklich greifen und welche Möglichkeiten du hast.
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#4
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richtig Gersi
![]() Ich hab hier mal ein bisschen was rausgesucht ![]() Vllt. hilft euch diese Seite etwas weiter
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![]() _______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) Geändert von LordMordred (11-12-2004 um 17:26 Uhr). |
#5
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das problem ist, dass der verkäufer keine pflicht hat, garantie zu geben... es handelt sich lediglich um "gewährleistung" ... so hat der verkäufer die pflicht, MINDESTENS die 9700 zum hersteller zu schicken, und DER muss dann ersatz zurückschicken.
wenn der verkäufer sich aber nicht an die gegebenen vorschriften hält, hast du wie schon gesagt die möglichkeit, klage zu erheben... nur muss du auch hierbei zum gericht fahren und die 20€ bearbeitungsgebühr erstmal selbst auslegen, damit ein mahnschreiben zum verkäufer geht, direkt von gericht aus. antwortet er binnen 2 wochen nicht, liegt dem gericht ein vollstreckbarer pfandtitel vor was den wert der karte ausgleicht. aber ich denke mal dann spätestens wird der geschäftsführer mit dir reden wollen, um weiteren ärger zu vermeiden... mein abit board war auch mal defekt.. kam vom CT, pc ging nimmer.. MB defekt transportschaden oder so... ich ging also hin, sagte hier MB putt, bitte umtauschen, da ich am WE n calangame habe.. er wollte mir erst n p4p800e als ersatz andrehen, aber als er erführ dass es ein amd board is meinte er, ja ok fahr zur zweitfiliale die haben noch paar da. so wars auch, ich hin, anstandslos umgetauscht, alles super ![]() |
#6
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@MewtoX: Tja, so sollte es auch laufen. Wie man sieht halten sich leider nicht alle Händler daran. Die 20€ ist es mir übrigens locker wert!
@Gersultan: Dafür wäre ich dir mehr als nur sehr dankbar. @LordMordred: Danke für den Link! Zumindest weiß ich jetzt, dass deren Rechnung von 15€ rechtswidrig ist! Die Rechnung beinhaltet "Versand, RMA-Abwicklung und Transportpauschalte". Dazu heißt es in §439 (2): Der Verkäufer (also Caretta) hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Edit: Diese 15€ sollen allerdings erst bei Abholen der Karte bezahlt werden. Ich schätze ich werde die Ersatzkarte in den Rucksack packen, den oben genannten Satz zitieren und einfach gehen. Zitat:
Ich denke es macht sich prinzipiell gut ein paar Passagen des Gesetzes zu zitieren.
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#7
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Gewährleistung ist der gesetzliche Ausdruck für Garantie.
Der Verkäufer ist 24 Monate zur Gewährleistung (Garantie) verpflichtet. Ob und in wie weit der Verkäufer dann die Gewährleistung an den Hersteller weiterleitet ist für den Käufer erstmal unerheblich. Jedenfalls darf ihn wegen der Gewährleistung keine weiteren Kosten entstehen. Jedenfalls nicht, wenn er zum Verkäufer geht und ihm die Ware übergeben hat. Ich würde an den Verkäufer via Einschreiben mit Rückschein ein Schreiben schicken, in dem ich ihm eine letzte Frist von 10 Werktagen setze (genaues Datum bis wann!!), die bisher geleistet Zahlung wegen Unrechtmäßigkeit zurückfordere und auf den Klageweg hinweise. |
#8
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Richtig, Gersultan, das sollte Wirkung zeigen. es ist klar, daß der Händler die Gewährleistung abwälzen will.
Du mußt auch keine Gebühr für die Gewährleistung bezahlen, du mußt nicht einmal dienen eigenen Versandkosten tragen. Solltest du solche ausgelegt haben, müssen sie dir erstattet werden. Der Versand im Garantiefall hat kostenlos zu erfolgen, wenn die nWare auf dem Versandwege erworben wurde. Wenn sie im Ladengeschäft gekauft wurde, muß sie der Kunde selber hinbringen und abholen und wenn sie geliefert wurde (bei Fachhändlern üblich), muß sie vom Händler abgeholt und gebracht werden. Man ist im Begriff, dich über den Tsich zu ziehen, weil man mit keinem Widerstand rechnet. Ich würde mir das nicht gefallen lassen und auch meine 15 € + Versandkosten zurückverlangen. Ein Anwalt schadet nicht, die Kosten muß ja der Händler zahlen, da die Sache eindeutig ist. |
#9
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Zitat:
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