#13
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Naos, wenn du Schäden an der Wohnung hast (direkt die Wohnung betreffend oder sich unmittelbar auf deine Wohnverhältnisse auswirkend - also nicht eine nicht schließende Haustüre - wohl aber eine Beeinträchtigung der Wärme in deiner Wohnung durch ein kaputtes Fenster im Hausflur) solltest du die Miete kürzen.
Vorher aber solltest du in der Tat in den Mieterschutzbund eintreten. Sollte dein Vermieter dann etwas dagegen haben daß du die Miete gekürzt hast, so kannst du das (die Gerichtsmühlen mahlen langsam) erstmal so lange aussitzen bis du vom Mieterschutzbund Rechtsbeistand kostenlos bekommst (wie N8Falter sagte, ein halbes Jahr). Danach kannst du dich zurücklehnen und abwarten was passiert.
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