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Rechtsfrage
folgender fall:
Ich habe vor gut einem Jahr n Ford Fiesta gekauft. Ich hatte sooo viele Probleme mit dem Auto auf die ich jetzt auch gar nicht weiter eingehen möchte...auf jeden fall war ich Dienstag beim TÜF und neben vielen anderen Mängeln haben die Prüfer festgestellt das es sich bei meinen Reifen um Sonderreifen handelt welche nicht eingetragen sind und ich nicht einmal ne Zulässigkeitsbescheinigung habe (ABE nennt sich das glaub ich)... Hab dann vorhin mal bei dem Händler angerufen wo ich den Waagen gekauft habe und der konnte sich das nicht erklären. Drum bin ich mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein zu ihm gefahren damit er sich das mal anguckt. Er tat selber sehr überrascht und meinte ich sollte mich bei der TÜFstelle melden wo der der Waagen vor zwei Jahren, angeblich mit den Breitreifen, durch die Pürfung gekommen ist. Ich erwiederte daraufhin, dass er das ja machen könnte weil für die Wagen die er verkauft er selbst verantwortlich ist und ihm dieser Mangel damals selber hätte auffallen MÜSSEN. naja...das ganze endete dann mehr oder weniger im streit, da er sich weigert für den Schaden der mir jetzt entsteht aufzukommen. imo muss er das aber, oder nicht weitere Frage wäre ob durch diese Sache der Kaufvertrag nicht nichtig ist und ich evtl sogar den Wagen zurückgebeben kann und einen Teil des Geldes zurückbekomme. Das ich nicht den Kaufpreis nicht zurückbekomme ist klar. Das Auto hat ja schließlich schon über nen Jahr gelitten. I möcht also nur den Kaufpreis minus den entstandenen Verschleiss. Wäre das möglich ? Weiß zwar ned ob sich überhaupt jemand hier auskennt, aber man kanns ja ma versuchen :] Geändert von Earthman (16-06-2004 um 20:04 Uhr). |