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dann mach doch deinem Nachbar sanft aber verständlich klar, dass er das nicht darf
![]() Wenn ihr praktisch zum Mithören "gezwungen" werdet, ist das für euch unzumutbar. Jedes Gericht würde euch bei einer gemessen Lautstärke von 75 dB Recht geben. Unabhängig von deinem Wohngebiet dürften das max. 60 dB, eher aber weniger (weitere Angaben findest du im untersten Link) http://www.rab-friedrich-ramm.de/bei...ml#Fernsehlärm unter 1.1.9 findest du deinen Bereich ![]() Die zulässigen Lärmpegel findest du unter http://www.gevestor.de/details/laerm...ig-501825.html -->> dann unter "zulässige Schalldruckpegel" Viel Erfolg bei deinen Nachbarn ![]()
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TARJA, WE L0VE YOU 4EvER!
Geändert von MRThomm (13-07-2012 um 19:15 Uhr). |