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Man unterscheidet zwischen normaler Software und sog. Abandonware.
Während Software grundsätzlich nicht einfach gesaugt werden darf, bewegt man sich bei Abandonware in einer rechtlichen Grauzone. Der Eigner der Rechte scheint sich nicht mehr dafür zu interessieren was mit der alten Software, die er nicht mehr supportet und nicht mehr verkauft, geschieht. Erlaubt ist es deswegen eigentlich dennoch nicht, solche Abandonware zum DL anzubieten oder zu saugen/zu benutzen - nur kümmert sich niemand darum und eine rechtliche Belangung ist nicht zu erwarten - immerhin wird die Software öffentlich angeboten und der Rechteinhaber hätte Möglichkeiten gehabt dies zu unterbinden, sollte er noch Interesse an der Software haben.
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