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Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben? | |||
Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann |
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9 | 32,14% |
Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden |
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13 | 46,43% |
Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente |
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6 | 21,43% |
Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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#4
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Das Verbot sollte bestehen bleiben! Sonst macht sich der "Folternde" in gewisser Weise genauso schuldig wie der (mögliche) Straftäter/Terrorist/Mörder etc. Folter ist KEIN Mittel zum Zweck, niemals!
Anderes Beispiel: Die USA haben trotz Todesstrafe, inkl. Vollstreckung selbiger, eine viel höhere Mordrate als andere westlich Länder, wenn nicht die höchste. Wenn Leute den Tod auf dem elektrischen Stuhl riskieren und trotzdem Verbrechen begehen, dann macht so ein "bißchen" Folter auch keinen Unterschied...ergo: Eine Aufhebung des Verbotes bringt nichts! |