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#1
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Arbeitsrecht: Spesen
Eine Freundin frägt mich gerade in einem anderen Forum
Zitat:
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#2
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Nöö, normalerweise setzt du das mit auf die Spesen.
Schließlich bist du für deinen Arbeitgeber unterwegs und dann hat er die Verpflegungskosten zu löhnen. Normalerweise in einem angemessenen Restaurant und 1-2 Getränke während der Mahlzeit sollten mit drin sein.
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Zitat:
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#3
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Ich würd auch sagen dass sowas unter Spesen fällt.
Wenn man in einer "seriösen" Firma arbeitet würd ich in einer solchen Situation einfach mal den Dienstweg umgehen und eine Stufe weiter oben mal ganz höflich nachfragen wie sich das mit Spesen verhält. Wenn dir das dann wirklich zustehen würde (obwohl für 5€ ist es fragwürdig ob man sein Verhältnis zu seinem Chef wegen sowas aufs Spiel setzen will) kannst du zu deinem Chef gehen und ihm sagen du hast dich erkundigt und dir steht eine Erstattung des Essens zu gute oder (wohl die undiplomatischere Lösung ) gleich dem Chef deines Chefs sagen dass er deinen Chef (netter Satz ) "zurechtweisen" soll. Ob es eine Gesetzliche Regelung gibt weiss ich nicht. |
#4
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Entweder das ist schon im Tarifvertrag geregelt, oder es gibt eine Betriebsvereinbarung.
Soweit ich weiss ist Essen und Verpflegung aber nicht darunter zu zählen, bzw nur dann wenn es speziell vereinbart wurde, anders sieht es bei Übernachtung und Reisekosten aus, die müssen bezahlt werden! |
#5
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Wenn es keine eindeutige Regelung gibt, würde ich auch erst einmal alles auf die Rechnung setzen.
Wenn er nicht alles zahlen will, muss er sich aber an die Vorschriften halten. Zitat:
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#6
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Nur das sich nicht mehr viele Arbeitgeber an die Tarifbestimmungen und was sonst so noch alles halten.
Warum auch... sind doch genug Leute auf der Strasse die sich verarschen lassen. |