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#1
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Zollfrage
Also, ich flieg ja in knapp zwei Wochen zusammen mit nem Kumpel in die Türkei und die Gelegenheit wollte ich nutzen um mir ne wasserpfeife zu holen - nun is aber die Frage, wie siehts da mitm Zoll aus? Bekomm ich da Ärger, oder wie läuft das ab?
MfG, Bang |
#2
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Warum solltest du Ärger bekommen?
Du kaufst ja einen Gegenstand für deine persönliche Verwendung, eigentlich sogar ein Souvenir. Verzollen müsstest du das nur wenn du vorhast es in Deutschland gewinnbringend zu veräußern - und die Zollbehörde geht davon aus daß das nicht der Fall ist wenn du nur einen Gegenstand mitbringst ![]()
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Zitat:
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#3
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Bei mir war blos die Angst da wegen dem Zwischenfall, der da neulich passiert ist mit dem Mann, der irgendein Souvenir mitnehmen wollte und erstmal für 2 Wochenm eingesperrt wurde
![]() Wie siehts da mit Tabak aus? Muss ich den verzollen? |
#4
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Ich denke mal wenn Du nur ne begrenzte Menge, sprich Eigenbedarf (
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#5
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Bei Tabak sollten die internationalen Zollfrei-Mengen Gültigkeit haben - sprich: eine Stange Tabak darfst du mitnehmen
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Zitat:
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#6
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meinst mit wasserpfeife ne shiva? ....also die dinger mit schleuchen?
Die kannste auch in D kaufen, also kann i mir ned vorstellen, dass du da probs mitm zoll bekommst. najo...i hasse die dinger voll...aber i weiß ja auch ned wofür du das gerät benutzen willst :> |
#7
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Zitat:
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#8
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Guckst du hier.......
http://www.sellpage.de/zollbestimmung.htm |