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#1
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gebrauchtwarengarantie
hab mir vor 8 monaten n ford fiesta gekauft. auf jedenfall ist jetzt der motor kaputt (baujahr 95)...mein händler hat mir vorgeschlagen uns die kosten für einen heilen gebrauchtmotor zu teulen...seh ich aber irgendwie ned ein. jetzt würde mich interessieren wie die rechtliche situation aussieht....eignetlich hab ich doch 2 jahre garantie auf den motor oder nicht ?somit muss mein händler doch dafür sorgen das ich einen neuen motor bekomme oder den wagen zurücknehmn und mir die kohle wiedergeben...
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#2
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aufn gebrauchtwagen haste 1 jahr garantie. also bekommste normal den motor bezahlt, außer wenner als verschleißteil zählt. dann bekommste nix. das weiss ich jetzt net. musste mal fragen
kauf dir das nächste mal halt nen gescheites auto ![]() Geändert von XMuMuX (04-04-2003 um 19:14 Uhr). |
#3
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mh wenn er die kosten teilen will muss da was faul sein
![]() ![]() Es sei denn du kenns ihn persönlich ^^
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Der Pfad der Gerechten ist zu beiden Seiten gesäumt mit Freveleien der Selbstsüchtigen und der Tyrannei böser Männer. Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder. Und da steht weiter, ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe. |
#4
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genau das hab ich mir auch gedacht, wieso will der freiwllig 500 ocken zahlen...
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#5
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jo einfach mal nett lächeln und probieren obs klappt
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#6
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mein leihwagen is es dat geilste...n ekeliger polo 3 mit steilheck und in grün....bääh...naja wenigstens VW
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#7
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*g* meine eltern haben als ersatzwagen umsonst einen z4 bekommen bis der VW heile war
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#8
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hihi...z4 rockt natürlich im vergleich zu so nem polo....aber deine eltern waren sicher sehr frustriert als sie dann ihren eigentlich wagen wiederhatten...ich hingegen mache luftsprünge
![]() hab mich mal ein wenig informiert und innerhalb eines jahre ( hab den wagen 8 monate) muss der händler dafür aufkommen ![]() ![]() |
#9
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ne wir haben ein sharan und meine eltern wollen ja eigentlich einen großen wagen wegen allem möglichen also freuen sie sich auf unseren vw
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#10
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Zitat:
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#11
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Zitat:
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#12
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nein gersi...es sind mehr als 6 monate...anfang 2002 gabs n neues gesetz
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#13
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Zitat:
![]() es gibt nur ein "kleines" Problem: Zitat:
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#14
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jau, er muss mir nachweisen das der motor aufgrund meiner fahrweise verreckt ist...wie er das anstellen will kann ich mir aber ned vorstellen. ich glaube ich hab glück gehabt
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#15
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du sagtest doch 8 Monate? Dann musst du es beweisen, da es nach den 6 Monaten ist.
Aber ich persönlich denke, da er schon freiwillig die Hälfte übernehmen will, dass er schon erkannt hat, das er eh zahlen muss ![]() |
#16
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Earthman dein erster fehler wars überhaupt nen ford zu kaufen
![]() aber 1 jahr garantie steht fest da muss der wohl löhnen ober er will oder net o.s. ![]() Zitat:
![]() bnoch eine woche ![]()
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#17
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ich weiß devil, würde auch lieber golf fahren...hab mein fiestachen aber lieb gewonnen
![]() bekommste n gti oder wie soll ich as verstehen ? |
#18
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nö
![]() den hab ich schon .. aber in ner woche wird er angemeldet ![]()
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