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  #1  
Alt 24-03-2008, 16:41
MewtoX MewtoX ist offline
Clan Moderator

 
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 2.809
MewtoX ist...
Style: cncboard
Reallife: - MSN Log Public machen... - Strafbar? Oo

Hio also ich hab da mal ne fragöö...

Hatte damals ja auch das prob hier mit iwie so einem von DPS, wollt ma n Pic machen um den ... egal.... tat mir auch im Endeffekt leid ^^

Meine Frage nun ist, wenn einer unser Gespräch im Messenger aufgezeichnet hat, darf er das doch nicht öffentlich machen soweit ich das weiß. Er hat mir VORHER nix davon gesagt, daher denke ich (zumal ich als er es mir im nachhinein gesagt hat, NEIN gesagt habe) wenn er es veröffentlich, ich Strafanzeige erstellen kann / darf oder?
Wie sieht das mit dem Recht aus? Darf er mich Zitieren? Gibt es denn keine Privatsphäre?
Zumal man ja auch bevor man das erste mal auf "aufzeichnen" klickt, davon in Kenntnis gesetzt wird dass man denjenigen das sagen MUSS wenn man das aufzeichnen will, oder sehe ich das gerade falsch Oo
Meine Frage wäre jetzt, was kann ich machen, wenn er iwas davon veröffentlicht, zumal er schon 1978 geboren ist und damit voll strafmündig wäre, sich aber leider eher kleingei... nya lassen wir das.

Mfg.
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  #2  
Alt 24-03-2008, 17:44
Saroc Saroc ist offline
90's-Gamer

 
Registriert seit: May 2002
Ort: Berlin
Beiträge: 5.665
Saroc hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
OL Nick: Saroc
Style: cncboard
Hab' nicht allzuviel Ahnung aber ich denke es ist strafbar, da es sich genauso verhält wie wenn jemand dich aufnimmt/filmt, ohne dein Einverständnis.
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  #3  
Alt 24-03-2008, 19:21
Benutzerbild von saemikneu
saemikneu saemikneu ist offline
Pastafari

 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Luzern, Schweiz
Beiträge: 5.648
saemikneu ist...
saemikneu eine Nachricht über ICQ schicken saemikneu eine Nachricht über MSN schicken saemikneu eine Nachricht über Skype schicken
Style: Allie
Da müsstest du einen Rechtsanwalt fragen, wie das bei euch ausschaut (ich kenne nur die Regelung in der Schweiz):

Für die Veröffentlichung braucht es die Zustimmung aller beteiligten Personen - also die Chatpartner.
Wenn jemand ablehnt, müssen Bezüge zur Realität (bzw die Erkennung der Person) verhindert werden.
Was heisst das?
- Namen (auch Nicks) ändern
- Inhalt (persönliches) zensieren
- nur was von generellem, öffentlichem Interesse sein kann, darf publiziert werden.
Also wenn A (Rudolf Mustermann) sagt, dass er B (Max Musterhasen) umbringen will und es ernst gemeint ist. Da besteht ein öffentliches Interesse, B zu schützen. Als Beweis darf die Aussage von A dienen. Die Anwendbarkeit im Internet ist hier aber sehr schwer (Beweislast, Validität).
__________________
Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser"
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