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  #1  
Alt 13-06-2005, 23:57
Benutzerbild von Swizzy
Swizzy Swizzy ist offline
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Jackson Freigesprochen

http://www.nzz.ch/2005/06/13/vm/newzzE9X51F16-12.html


Jackson wurde freigesprochen, hab von anfang an gesagt er is unschuldig bin froh darüber.

Wie denkt ihr ?
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  #2  
Alt 14-06-2005, 02:59
Benutzerbild von Shady
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Mich freuts

Ich war von Anfang an von seiner Unschuld überzeugt.


Grund ist , weil ich ihn für psychisch zu labil halte um Kinder zu schänden .
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  #3  
Alt 14-06-2005, 07:00
Benutzerbild von TMOA
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Also ich find das Urteil auch gut. Außerdem finde ich es ne riesen Frechheit was die Klägerfamilie durchgezogen hat.
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  #4  
Alt 14-06-2005, 07:02
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Ich mag den typ zwar net, aber das urteil scheint ok zu sein..
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  #5  
Alt 14-06-2005, 08:06
Naos Naos ist offline
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Man weiß ja wie in Amerika es einem ausgelegt werden kann, wenn man einem Kind hilft auf die Toilette zu gehen...

Man weiß auch, dass Jackson ein haufen Kohle hat, wo sich sicher ein haufen Leuten dran bereichern möchte...

...mit welchen Mitteln auch immer.

Hätten Sie in verurteilt, dann wäre er sicher nicht in den Knast, sondern hätte vorher Suizid verübt - kann nicht glauben, dass er in den Knast gegangen wäre...
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  #6  
Alt 14-06-2005, 08:24
Benutzerbild von Kuschel92
Kuschel92 Kuschel92 ist offline
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OL Nick: Kuschel92
Style: Sowjet
Zitat:
Zitat von RaceF1
Ich mag den typ zwar net, aber das urteil scheint ok zu sein..
denke ich auch!

Der prozess hat zwar bei weitem nicht alle Fragen beantwortet, aber wie heißt es so schön:

"Im Zweifel - für den Angeklagten!"
__________________
Kuschel92

>>> DIES NOSTRA VENIET <<<




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  #7  
Alt 14-06-2005, 09:29
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
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OL Nick: Germane45
Hier nochmal die Anklagepunkte:

Zitat:
* Anklagepunkt 1: Verschwörung (zusammen mit fünf Mitarbeitern) zur Entführung, Freiheitsberaubung und Erpressung des angeblichen Missbrauchsopfers und dessen Familie - "not guilty"

* Anklagepunkt 2 bis 5: Belästigungsvorwürfe - vier "obszöne" Handlungen an einem Minderjährigen (unter 14 Jahren) zur eigenen sexuellen Befriedigung. Zwei dieser Missbrauchsvorwürfe gingen auf Aussage des Jungen zurück, er sei von Jackson angefasst worden. Die beiden anderen bezogen sich auf die Aussage des jüngeren Bruders des Jungen, der Jackson in zwei verfänglichen Situationen beobachtet haben wollte - "not guilty"

* Anklagepunkt 6: Versuchte sexuelle Belästigung. Nach Aussage des Jungen soll Jackson die Hand des damals 13-Jährigen ergriffen und damit die eigenen Genitalien berührt haben - "not guilty"

* Anklagepunkte 7 bis 10: Alkoholabgabe an einen Minderjährigen mit Belästigungsabsichten - "not guilty"
Quelle: Spiegel
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