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Alt 08-07-2004, 10:52
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m1a22 m1a22 ist offline
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Um das mal zu konkretisieren, es geht bei dieser Frage NICHT um Bestrafungsmethoden eines bereits Verurteilten, sondern um die Aufklärung eines Verbechens bzw. um Gefahr im Verzug.

Ich danke erstmal allen bisherigen Teilnehmern für ihre Stellungnahmen und hoffe es kommen noch einige dazu. Ich werde jetzt auch mal meine Sicht der Dinge darstellen:
Grundsätzlich bin ich für das Verbot der Folter, eben wegen Schutz der Menschenrechte bzw. Menschenwürde wie in Art. 1 des GG. vorgesehen. Auf der anderen Seite sehe ich das genauso wie Churchill, wobei ich noch ein Stück weitergehe und doch eine gesetzliche Legitimation mir vorstellen kann.

Wenn, wie im Fall Jakob von Metzler, Leben auf dem Spiel steht und der Täter bereits bekannt ist, jedoch nicht zur Rettung des Opfers beitragen will, dann denke ich schon, dass Folter eingesetzt werden kann, um das gefährdete Leben zu retten. Da dies jedoch dann in Konflikt vor allem mit Art 1 des GG. steht, darf derjenige, der die Folter angeordnet bzw. durchgeführt hat ebenfalls nicht straffrei davon kommen. Um eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, müßte es ein Gesetz geben, dass eine solche Aktion zwar bei Gefahr im Verzug billigt, jedoch gleichfalls nicht ungeschoren davon kommen lässt. Das ist jetzt natürlich nur ein KOnstrukt, die Frage ist, ob es sich durchsetzen liese.
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