Ja , wenn z.b. das leben einer unschuldigen person auf dem spiel steht , und der "täter" eindeutig festgelegt ist , ist jeder seelischer und körperlicher ansatzpunkt absolut gerechtfertigt.. selbst wenn die folter soweit ginge das er irreparable schäden davontragen würde ....
Ein unschuldiges leben wie z.b. das eines kindes retten hat vorrang vor einem leben das ein unschuldiges zerstören will.
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