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Alt 14-04-2004, 19:08
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Col. Burton

 
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Hi Bossi!

hier mal etwas trockener Text zum Thema:

Zitat:
Der Arbeitnehmer, der gegen das Verbot aus einer Einzelanweisung oder Betriebsvereinbarung verstößt, kann abgemahnt werden. Bei wiederholtem Verstoß ist eine fristlose Kündigung möglich.
Quelle