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Alt 13-09-2003, 08:06
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Yuris Leibwache

 
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ich habe mir jetzt den anderen Thread nicht durchgelesen, aber als "Banker" wollte ich den Sachverhalt nochmal erläutern:

Überweisung: Ist ein von dir selber veranlasster Auftrag und kann nur durch einen Überweisungsrückruf rückgängig gemacht werden. Dieser Überweisungsrückruf ist aber nur dann erfolgreich, wenn der Empfänger noch keine Kenntnis vom Geldeingang hat. In heutigen Zeiten des Online-Banking sollte also ein Rückruf am Tage der Ausführung max. einen Arbeitstag später erfolgen.

Lastschrift: Ist ein Auftrag der von jemandem anderen (mit deiner schriftlichen Zustimmung) erfolgt. Eine Lastschrift kannst du jederzeit zurückgeben.

Wenn du das Geld überwiesen hast, musst du schon über eine Anzeige gehen (Kontonummer und BLZ hast du ja). Wenn er das Geld eingezogen hat (was ich eher nicht vermute) hättest du es einfacher.
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