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Alt 16-02-2001, 15:50
slater23 slater23 ist offline
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OL Nick: slater23
Das schon, aber Du hast auch die Möglichkeit, wenn Du schlechter dabei wegkommst, den Vertrag ganz aufzulösen!
Den Vertrag den Du damals abgeschlossen hast basiert auf einem Angebot von der Telekom. Du bekommst nicht mehr die angebotene Leistung also musst Du das neue Angebot, in Form eines schlechteren Tarifes, nicht mehr annehmen und kannst aus dem Vertrag raus!

Original AGB T-Online
10.1
"Die T-Online AG ist verpflichtet, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern. Die T-Online AG wird eine Änderung der Leistung dem Nutzer per eMail mitteilen. Eine Benachrichtigung kann auch schriftlich erfolgen. Gleichzeitig wird die T-Online AG den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte Vertragsverhältnis dann gilt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich dem geänderten Vetrag widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Entgelten fortgesetzt.

10.2
Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, dieses Vetragsverhältnid mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen."


[Editiert von slater23 am 16-02-2001 um 15:10]
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