Zitat:
Original geschrieben von Sepuku
ich meinte indiziertes game.
Auszug aus Gjs § 5 :
Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung).
Auszug aus Gjs § 6 :
Ein Verstoß kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Strafbar ist nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Handeln.
Ich finde schon das man sich dran halten sollte wenn der Gesetzgeber etwas vorschreibt
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Huh? Woher hast du diese Artikel? Hiernach sehen diese Artikel etwas anders aus:
http://www.jugendschutz.de/gjs.htm
CU
Klaus