Problem ist nunmal, daß jeder in Begleitung eines Erwachsenen (oder sogar Erziehungsberechtigten?) sein muß und derjenige vermutlich wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht belangt werden könnte, sobald es Mitternacht, bzw. 22 Uhr ist (U18/U16).
Also müsste das Verhältnis mindestens 1:1 sein, wenn die Begleitung eines Erwachsenen und nicht Erziehungsberechtigten ausreicht, jeder von denen müsste zu so einer Patenschaft bereit sein (oder einer "übernimmt" mehrere) und vermutlich kann man demjenigen noch ans Bein pin**ln, wenn etwas passiert.
Zusätzlich gibt es irgendwo im Jugendschutzgesetz noch so ein Paragraphen, die irgendwas mit Glücksspielen/Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit etc. regeln, so daß WS so einfach auf der sicheren Seite ist.
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