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Alt 09-11-2007, 13:55
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LordMordred LordMordred ist offline
A.a.D.

 
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OL Nick: LoMordred
Wo bei du dann gleich noch ein Strafverfahren wegen Amtsanmaßung bekommen wirst. Gut ist nicht StVO sondern das StGB, aber kann bis zu 2 Jahren Haft führen. Ok du hast dir immer noch 4 Punkte und 230€ gespart, aber fahren darfst du bei der Haft eh nicht ^^
Also wenn dann schon auf dem Standstreifen ausweichen, wobei wenn du da auf ein parkendes Fahrzeug auffährst, wünsche ich dir viel Spass, denn dann ist es grob fahrlässige Strassenverkehrsgefährdung mit Totesfolge und dürfte meines Wissens nach §315c StVO bis zu 5 Jahre Haft geben, wenn nicht sogar länger wenn dir der Vorsatz nachgewiesen wird.
Also doch rechts Überholen, wobei wenn dort was passiert, siehe oben. also entweder drängeln, wobei dann dein Sicherheitsabstand zu klein ist, was zu mindest eine fahrlässige Strassenverkehrsgefährdung ist und somit bis zu 2 Jahre Haft bringen kann.
Recht ist meist etwas Schizophren, deshalb gibt es ja jede Menge Anwälte die damit Geld verdienen, die Gesetze so auszulegen, dass sie Recht haben.

Ich würde einmal mit genügend Abstand die Lichthupe ziehen(keine Nötigung, sondern die Anzeige eines Überholwunsches) und hoffen, dass der vor mir irgendwann mal nach Rechts fährt.

Gespart jedwelche Strafen, Nerven und dafür nur mit etwas Zeit gezahlt.
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"Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799)
"Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965)
"Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982)