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Zitat:
Zitat von RedBasti
Auch wenn dieser selbst erst 17 ist und das Mädel falsche Angaben gemacht hat? Unter diesen Haftbedingungen? Eher nicht.....
Edit: Habe gerade einen JVA-Beamten gefragt, dieser meinte das man hier in Deutschland nach dem Jugendgerichtsgesetz keinen 17-jährigen dafür einsperren würde.
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nur damit ich das richtig verstehe,
wenn die eltern einer minderjährigen tochter zur polizei gehen, und einen jugendlichen der 17 jahre alt ist, anzeigen ihre tochter vergewaltigt zu haben, wird er nicht in Uhaft genommen?