Auch wenn dieser selbst erst 17 ist und das Mädel falsche Angaben gemacht hat? Unter diesen Haftbedingungen? Eher nicht.....
Edit: Habe gerade einen JVA-Beamten gefragt, dieser meinte das man hier in Deutschland nach dem Jugendgerichtsgesetz keinen 17-jährigen dafür einsperren würde.
Geändert von RedBasti (24-06-2007 um 21:01 Uhr).
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