Ich halte Köhlers Entscheidung ebenfalls für richtig. Klar hat kein Bedauern geäußert und auch nichts zur Aufklärung der Fälle beigetragen. Es gibt keine Gründe die für eine Begnadigung sprechen.
Zusätzlich darf man die Begnadigung nicht als etwas wahrnehmen, auf das es ein Recht geben würde. Begnadigung ist streng genommen ein Unrecht, da es Urteile rechtsstaatlicher Institutionen aufhebt.
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