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Alt 08-05-2007, 17:43
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Germane45 Germane45 ist offline
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Gute Entscheidung.


Der Täter ist wegen 11fachen Mordversuchs und 9fachen Mordes rechtskräftig verurteilt worden.

Das Strafmass: sechsmal lebenslange Freiheitsstrafe und einer zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Dabei wurde die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt, die eine vorzeitige Haftentlassung verhindert. 1992 wurde er in einem zusätzlichen Prozess zu einem weiteren mal lebenslang verurteilt.(Zitatauszug von Wiki)

Danach müsste sein Skelett in etwa 250 Jahren vom Zellenfussboden weggeräumt werden.

Dann der Supergau aus meiner Sicht:
Im Jahr 1997 entschied das OLG Stuttgart, dass die Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre beträgt; eine Strafaussetzung und damit eine Haftentlassung sind also frühestens ab 3. Januar 2009 möglich.(Zitatauszug)

So ein Mensch dürfte aus meiner Sicht nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden.

Ich hoffe, das wird als Signal gewertet.
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