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Alt 22-03-2007, 13:35
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Wenn ich nicht völlig falsch informeirt bin - was ich nciht ausschließen möchte, da meine Musterung ne Weile her ist - wurde "T3" mitlerweile abgeschafft. (Wie ich gerade gelesen hab mit einer Veränderung des Zivildiensgesetzes, die am 1.10.2004 in Kraft trat). Leute die vorher T3 gemustert gelten seit dem als T5 und sind damit definitiv nicht wehrdienstpflichtig. (gehen wir mal davon aus, dass in nächster Zeit kein Verteidigungfall eintritt )

Und T4 ist und war noch nie ausgemustert. Ich denke T4 wird man gemustert, wenn man z.B. mit nem Knochenbruch bei der Musterung auftaucht. Sobald das ganze dann verheilt ist müsste dann ein Nachmusterungstermin fällig werden, um zu prüfen ob irgendwelche bleibenden Schäden dadurch entstanden sind


Und ansonsten kommt es auch vor - wenn warhscheinlcih auch nicht allzuhäufig - dass man mit T2 nicht gezogen wird. Ein Kumpel wurde T2 gemustert und hätte ab Mitte 2004 - nach dem Abi - seinen Wehrdienst antreten können. Aber es kam nie was vom Bund. Bis vor ein paar Wochen, da kam der Einberufungsbescheid... kurze Zeit vor seinem 23 Geburstag. Ab dem hätte das wohl nciht mehr kommen können. Somit aber wohl Pech gehabt. Naja, da er grad mitten im Studium steckt wurde das jetzt natürlich zrückgestellt, da man ab ner bestimmten Semesterzahl (3?) nciht gezwungne wird das Studium zu unterbrechen, aber das heißt, dass er bis mit 25 Jahren gezogen werden kann, sobald sein Studium vorbei ist.
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