Nur mal so als Beispiel.
Erinnert sich jemand an den Hackversuch eine Boardusers?
Damals habe ich Strafanzeige gegen unbekannt erstattet und der Polizei Auszüge unserer Serverlogs übergeben.
Der Täter wurde problemlos ermittelt und das Verfahren zunächst eingeleitet.
Das es dann wieder eingestellt wurde weil der Typ ansonsten ein unbeschriebenes Blatt ist tut hier nichts zur Sache.
Was ich damit sagen will ist, daß solche Providerdaten - wie sie die Polizei dann ja wohl auch in dem Fall herangezogen hat - durchaus beweiskräftig sind.
Zum eigentlichen Ding:
Erstmal neigen die Schweizer ja dazu ihr Land immer mit anderen zu vergleichen und ihre Dinge so auszulegen als würden sie überall gelten....
Ist aber nicht so!
Zudem ist Musik eine vollkommen andere Kiste als ein Computerspiel.
Da gelten, zwar nicht vollkommen aber dennoch, andere Regeln als beim eigentlichen Urheberschutz.