aber der Gerichtsvollzieher kann auch nur vorbeikommen und irgendwas pfänden wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt.
Solange Du alles abstreittest und es kein endgültiges Urteil gibt können sie dir gar nichts antun (egal ob wir von 100, 200 oder 100'000 Euro sprechen) - so ist es zumindest in der Schweiz. Kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland gross anders läuft.
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