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Alt 02-09-2005, 09:44
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Simsenetti, Du denkst einfach zu eindimensional. Natürlich muss gemäss der heutigen Verfassung der Bundeskanzler um Auflösung bitten - wenn es dieses Amt aber nicht gäbe, könnte das auch eine x-beliebige andere Person (welche noch definiert sein müsste) tun - du denkst halt scheinbar, es braucht einen Bundeskanzler, weil es halt einen gibt. Genau mit der Einstellung gibt es ja auch soviele unterbeschäftigte und unnötige Beamtenstellen.

Und es gibt keine Vorschriften von 1983 - auch damals hat das Bundesverfassungsgericht lediglich einen sehr umstrittenen Entscheid zur Selbstauflösung des Parlaments gefällt.

Rechtlich ist es auch absolut irlevant, ob alle im Bundestag vertretenen Parteien Neuwahlen fordern, denn grundsätzlich verfügt der Bundestag über kein Selbstauflösungsrecht!

Wenn jeder (speziell die Politiker) die Regeln, Vorschriften und Gesetze so auslegen können wie es ihnen gerade passt, ist dies der erste Schritt zur Anarchie und Chaos.
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Geändert von raptorsf (02-09-2005 um 09:46 Uhr).
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