Mosch hat den richtigen Kommentar dazu gegeben.
Diese Mahnsachen bei Telefon & Onlinegebühren sind nicht gerade selten, da eine Klärung bei fehlerhaften Rechnungen sogut wie ausgeschlossen ist.
Einmal im mahnverfahren, immer im Mahnverfahren. Ich hatte erst vor einem Jahr Ärger mit meinem alten Mobilfunkanbieter, der meine Kündigung igoriert hatte. Naja, Mahnungen, Schreiben vom Rechtsanwalt, schließlich das bewußte gerichtliche Schreiben. Ich hab nichts beantwortet und mich nicht gerührt, nur Widerspruch eingelegt gegen den Mahnbescheid. Seitdem ist Ruhe...geklagt haben sie nicht. Wußten wohl daß sie vor Gericht abstinken würden.
Wenn sie aber Klagen, sind sie beweispflichtig, daß sie eine berechtigte Forderung an Dich haben. Nicht du! Laß sie mal kommen...brauchst im Prinzip nur mit dem Schreiben von Arcor vor Gericht aufzukreuzen. Das war's dann. Gerichtsstand ist übrigens dein Wohnort, Vorteil für dich.
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