Kurz und Knapp:
Jeder Hinz und Kunz kann dir eine "gerichtliche Mahnung" schicken. Das Gericht (Amtsgericht Hagen) prüft
NICHT ob der Anspruch rechtskräftig ist oder überhaupt rechtens ist!!
Also Naos: Du schnappst dir das beigefügte "Widerspruch"s-Schreiben, füllst das aus und
schleunigst damit zum Gericht. Versäumst du diese Frist, ist die Forderung gegen dich rechtsgültig,
egal was vorher war!!.
Nach deinem Widerspruch geht vom Amtsgericht an den Gläubiger ein Schreiben, worin dein Widerspruch inkl. Begründung aufgeführt ist. Wenn der Gläubiger noch immer der Meinung ist, dass du zahlen musst, muss er Klage erheben. Der Gläubiger muss dann die Gerichtskosten
im Voraus bezahlen. Was er natürlich nicht macht, wenn ihn die Klage unsinnig erscheint
. Nach Klageerhebung stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung (Anwalt etc.).
Also Naos: Locker machen, Widerspruch ausfüllen und ab zum Amtsgericht (entweder persönlich beim nächsten oder per Einschreiben
mit Rückschein). Ostern geniessen
Achja: ARCOR wird mit dem ganzen schon lange nichts mehr zu tun haben. Offene Forderungen werden en masse an Inkasso-Unternehmen verkauft. Nicht ohne Grund steht in solchen Schreiben, dass die Zahlungen an die Inkasso-Büros geleistet werden sollen und nicht an den ursprünglichen Gläubiger