Thema: Bundeswehr?
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Alt 23-06-2004, 15:48
Internetfreak Internetfreak ist offline
Visceroid

 
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Zitat:
Grundgesetz 8.Auflage
Artikel 12 a
[Zivile und militärische Dienstpfichten]
(2) Wer aus Gewissensgründen den
Kriegsdienst an der Waffe verweigert,
kann zum Ersatzdienst verpflichtet
werden. Die Dauer des Ersatzdienstes
darf die Dauer des Wehrdienstes nicht
übersteigen.[...]
ausserdem steht da drin das man einem die Grundrechte "kürzen" kann