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Alt 07-07-2004, 23:17
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Also, ich bin folgender Meinung.

Das gesetzliche Verbot der Folter muß immer und zu allen Umständen erhalten bleiben. Grund: Folter ist immer ein Verstoß gegen das Menschenrecht.

Jedoch kann für den Einzelnen, auch in der Führung des Staates, eine Situation eintreten, wo er das Gesetz aus moralischen Gründen übertreten muß.
Sophokles hat so eine Situation in Antigone exemplarisch dargestellt.
Auch der Fall Metzler ist eine solche exemplarische Situation, da der Polizist Daschner sogleich sich für diese Tat bekannt hat. Er hat sie also begangen und auf seine Kappe genommen, das heißt, er hat offen dem Gesetz des Staates getrotzt und es gebrochen, weil dies nach seiner Einsicht unbedingt geboten war. Hier stimme ich ihm zu, das heißt, ich hätte auch so gehandelt.

Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, solche Sondersituationen vorherzusehen und gesetzlich als Ausnahmen vorwegzunehmen; denn die Anwendung der Folter ist, wie gesagt, immer noch ein Verstoß gegen das Menschenrecht, auch im Fall Metzler. Wer sie ausführt, muß also bereit sein, nachher die volle Strafe, die dafür vorgesehen ist, in Kauf zu nehmen, es sollte auch keine Ermäßigung im Strafmaß geben.
Wenn er über Größe verfügt, wie eben Antigone und Daschner, dann wird er diese Strafe um eines höheren Wertes willen, den er damit erzielt, ruhig in Kauf nehmen. Antigone den Eingang ihres Bruders in den Hades und Daschner das Leben des Metzler. (Das er ja anstrebte, wenn auch nicht erreichen konnte. Aber das macht keinen Unterschied.)

Auch ein Staatsführer muß gelegentlich gegen die bürgerlichen Gesetze, die ja eigentlich nach innen gewandt sind, verstoßen. Denn er muß, besonders im Kriege, entschlossene und unorthodoxe Maßnahmen ergreifen, um sein Land zu schützen und den Kampf für es zu entscheiden. Vielleicht entschließt er sich also, wichtige militärische Geheimnisse durch Folter zu erpressen, um sein Volk zu schützen. Ich als Führer würde in pragmatischer Weise zu diesem Mittel greifen, wenn mir der Nutzen groß genug schiene, wenn ich z.B. eine ganze Armee damit retten oder eine feindliche vernichten könnte. Natürlich verstieße ich damit gleichfalls gegen das Gesetz, aber wenn ich es nicht täte, wäre ich kein gutzer Staatschef, sondern verstieße sogar gegen meinen Eid (Den Nutzen des Volkes zu mehren und Schaden von ihm zu wenden.) Ich nehme also ein geringeres Übel in Kauf um ein größeres abzuwenden. Als Staatschef wird man sowieso notwendig schuldig, das läßt sich nicht vermeiden.

Man weiß es, wenn man in dieses Amt eintritt.
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