Öhm, solange sie die CD nicht kopiert (also nur rippt) greift der Kopierschutz nicht, also umgeht man sie auch nicht.
Solange die CDs offen waren, bezweifle ich, dass juristisch was machbar ist. Man kann der Dame höchstens Hausverbot geben oder ihr einen Ladendiebstahl "anhängen" (CD herausschmuggeln?!). Ist die CD aber eingeschweißt gibt es x Gesetzesverstöße für die sie belangt werden kann; Bei sowas ähnlichem konnte ich bei ner Jura studierenden Freundin reinschauen...
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Nach der GetBoinked5 von [Unbekannt]: "Ich hab aus Gewohnheit und Versehen zu meiner Freundin gesagt: Thekenschlampe bring mir noch n Bier"
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